Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat sich mit dem New York State Department of Financial Services (DFS) auf einen Vergleich geeinigt. Damit wird die Untersuchung des DFS zur Geldwäschekontrollfunktion im Investmentbanking der Bank abgeschlossen. Die Untersuchung betraf unter anderem bestimmte Wertpapiergeschäfte, an denen die Standorte Moskau, London und New York zwischen 2011 und 2015 beteiligt waren.

Das DFS und die Deutsche Bank haben sich auf einen Vergleich in Form einer sogenannten Consent Order geeinigt. Gemäß dieser Vereinbarung zahlt die Bank eine Zivilstrafe von 425 Millionen US-Dollar. Außerdem wird für bis zu zwei Jahre ein unabhängiger Prüfer eingesetzt. Die Vergleichsvereinbarung erkennt die Kooperationsbereitschaft der Bank ebenso an wie die bereits ergriffenen Maßnahmen, um die Mängel zu beseitigen. Diese habe das DFS bei der Entscheidung über die Höhe der Vergleichssumme berücksichtigt.

Die Summe ist von den vorhandenen Rückstellungen für Rechtsrisiken weitgehend abgedeckt.

Wie bereits bekannt, kooperiert die Deutsche Bank mit anderen Aufsichts- und Justizbehörden, bei denen weiterhin gesonderte Untersuchungen zu diesen Wertpapiergeschäften laufen.

Über die Deutsche Bank

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Deutsche Bank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 30 Januar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 Januar 2017 16:44:07 UTC.

Originaldokumenthttps://www.db.com/newsroom_news/2017/ghp/deutsche-bank-erzielt-einigung-mit-dem-dfs-zu-russischen-wertpapiergeschaeften-de-11463.htm

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