Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Jena

- ISIN: DE0008041005 / WKN: 804100 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 12. August 2021, um 10:00 Uhr, ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Ge- sellschaft) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) sind die Geschäftsräume der TV Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co KG, Carl-Zeiß-Platz3, 07743 Jena.

  1. Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht per 31. Dezember 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Be- schlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresab- schluss bereits am 26. Februar 2021 gemäß § 172 AktG gebilligt hat und der Jahresab- schluss damit festgestellt ist.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer- beratungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist seit dem Jahr 2009 der Abschlussprüfer der Gesellschaft. Bis zur Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahrs 2017 war Herr Dipl.-Kfm. Gert Nacken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, der für die Gesellschaft verantwortliche Prüfer. Im zehnten Jahr der Prüfung durch die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erfolgte für drei weitere Geschäftsjahre ein kanzleiinterner Wechsel der Verantwortlichkeit zu Herrn Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Für das Geschäftsjahr

2021 ist geplant, dass Herr Martin Kowol LL.M., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, der ver- antwortliche Abschlussprüfer wird.

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Die Empfehlung des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und dem Aufsichtsrat wurde auch keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprü- ferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Un- ternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.

  1. Weitere Angaben und Hinweise zu Tagesordnung und Beschlussvorschlägen

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge- sellschaft 16.750.000,00 EUR und ist eingeteilt in 16.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren.

2. Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Infor- mationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu ma- chenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptver- sammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Ge- sellschaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptver- sammlungen" abrufbar.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Über die Internetseite ist auch das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft erreich- bar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine Ausübung des Stimm- rechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre die Hauptversammlung am 12. August 2021 ab 10:00 Uhr in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen.

3. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 12. August 2021 aufgrund eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesell- schafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Be- kämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (COVID-19- Gesetz), dessen Geltung durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Ge- sellschafts-,Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswir- kungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 (GesRGenRCOVMVV) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pacht- recht vom 22. Dezember 2020 (COVID-19-Änderungsgesetz) angepasst wurde, zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) mit der Möglichkeit zur Verfolgung

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der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Ge- sellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung im HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" un- ter der Rubrik "Hauptversammlungen" über das passwortgeschützte HV-Portal verfolgen; diese Bild- und Tonübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. COVID-19-Gesetz.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintritts- karte eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem die individuellen Zugangsdaten, mit denen die Aktionäre das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptversammlungen" zugängliche passwortge- schützte HV-Portal nutzen können.

4. Passwortgeschütztes HV-Portal

Über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptversammlungen" unterhält die Gesellschaft ab dem 22. Juli 2021 ein passwortgeschütztes HV-Portal. Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einlog- gen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. über die Internetseite der Ge- sellschaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptver- sammlungen". Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einla- dungsbekanntmachung.

5. Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Aus- übung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts

Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbeson- dere des Stimmrechts, sind gemäß der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihre Berech- tigung zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, nachgewiesen haben (ordnungsgemäß angemeldete Akti- onäre). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spä- testens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (05. August 2021, 24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10 80637 München

Telefax: +49 (0)89/21027-289

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Als Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus (§ 15 Abs. 2 der Satzung), der sich

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auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 22. Juli 2021, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), beziehen muss.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Aus- übung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung des Aktionärs und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbar- keit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten, die Zuschaltung zur Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechti- gung.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den berechtigten Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der individu- ellen Zugangsdaten für das HV-Portal zum Zwecke der Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimm- rechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Stimm- rechtskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotfüh- rende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.

6. Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (elektronische Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl ausschließlich das über die Internetseite der Gesell- schaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptver- sammlungen" erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 22. Juli 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Briefwahl" vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektro- nischen Briefwahl über das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

7. Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Gesell- schaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptver- sammlung zu bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das

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Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dewb.de im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptversammlungen" heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 11. August 2021, 24:00 Uhr (Datum des Eingangs) zugehen:

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10 80637 München

Telefax: +49 (0)89/21027-289

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dewb.deim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptversammlungen" erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesell- schaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 22. Juli 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Vollmacht und Weisungen" vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Dies gilt auch für mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars erteilte Vollmachten und Weisungen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müs- sen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche aus- drücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Erhält der Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere Vollmachten und Weisungen oder erhält er diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zu- letzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich er- achtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklä- rungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

  1. per HV-Portal,
  2. per E-Mail,
  3. per Telefax und
  4. in Papierform.

Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten und Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben Vollmacht und Wei- sungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch Briefwahlstim- men vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; der Stimm- rechtsvertreter wird insoweit von einer ihm erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft be- nannten Stimmrechtsvertreter sind auf der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

8. Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonsti- ger Rechte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater

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DEWB - Deutsche Effecten- und Wechsel- Beteiligungsges AG published this content on 01 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 01 July 2021 14:52:23 UTC.