Durch die Umstellung auf SEPA verschwindet ab dem 1. Februar 2014 auch die Einzugsermächtigung. Sie wird durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Schon erteilte Einzugsermächtigungen bleiben aber gültig. Für neue Einzugsermächtigungen müssen Kunden dem Zahlungsempfänger ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wichtig für den Privatkunden: Ihm entstehen dadurch keine Nachteile. Auch beim SEPA-Lastschriftverfahren hat er die Möglichkeit, der Lastbuchung innerhalb von acht Wochen zu widersprechen. Achim Lebeau: "Unseren Privatkunden raten wir, kein Mandat zu unterzeichnen, bei dem dieses Widerspruchsrecht ausgeschlossen ist." Die SEPA-Umstellung wird leider von zahlreichen Kriminellen missbraucht, um persönliche Daten von Bankkunden abzugreifen. Dabei erhalten die Opfer gefälschte E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, aktiv an der Umstellung mitzuwirken und ein Onlineformular mit ihren Bankdaten auszufüllen. "Keine Bank fordert ihre Kunden per E-Mail dazu auf, ihre Zugangsdaten oder persönlichen Informationen einzugeben", so die Postbank Expertin Iris Laduch-Reichelt.

Die Postbank bietet ihren Kunden bundesweit in 320 Filialen eine Beratung zu SEPA an. Interessierte finden eine Übersicht unter https://www.postbank.de/postbank/docs/sepa_liste_201312.pdf.

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