Presseinformation vom 23.11.2012

Endlich Rentner und nie wieder arbeiten? Für die einen erleichtert ein Job den Übergang in den Ruhestand, für andere bedeutet er ein notwendiges Zubrot. Damit sich der Job lohnt, sollten Rentner die Verdienstgrenzen beachten.

Damit sich der Nebenjob lohnt, sollten Rentner die Verdienstgrenzen im Auge behalten

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Quelle: Postbank

Rund 21 Millionen Rentner gibt es derzeit in Deutschland, Tendenz steigend. Die Hälfte von ihnen lebt nicht allein von der gesetzlichen Rente. Sie macht im Schnitt nur rund 65 Prozent des Einkommens von Ruheständlern aus. Immer mehr bessern ihr Konto mit einem Nebenjob auf. Mit einem zusätzlichen Einkommen zum Ruhegeld rechnen auch zukünftige Rentner, so das Ergebnis einer aktuellen Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank. Nach ihrer Pensionierung möchten sechs Prozent aller Deutschen noch weiterarbeiten. Studien wie der Altersübergangs-Monitor vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen belegen, dass nicht nur das Zusatzeinkommen den Nebenjob so attraktiv macht. Denn für jeden sechsten Deutschen über 60 Jahren steht nicht das Geld, sondern der Spaß an der Arbeit oder der gemeinnützige Aspekt im Vordergrund. Mit sinkenden Renten steige zwar die Notwendigkeit für einen Zuverdienst, so die Studie. Auffallend sei jedoch, dass Hochqualifizierte, die in der Regel eine höhere Rente beziehen, im Ruhestand etwa doppelt so häufig weiter arbeiten als Geringqualifizierte.

Hinzuverdienst (fast) ohne Grenzen

"Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen", erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. Für Frührentner, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, gelten andere Spielregeln. Sie sollten pro Monat nicht mehr als 400 Euro zusätzlich einnehmen. Denn: Übersteigt das Einkommen aus dem Nebenjob die 400-Euro-Grenze, wird die Rente betragsmäßig gekürzt. Für alle Rentner gilt: Wer zu seinem Ruhegeld monatlich mehr als 400 Euro dazuverdient, muss dafür Lohnsteuer- und Sozialabgaben entrichten. Die gute Nachricht: "Zum Hinzuverdienst zählt aber nur das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung gehören nicht dazu", so die Postbank Expertin.
Der Gesetzgeber plant, die Minijob-Grenze ab 2013 auf 450 Euro zu erhöhen.

Steuerersparnis mit eingerechnet

Übrigens: Wer als Rentner bei der Einkommensteuererklärung die Anlage R abgibt, darf genau wie andere Steuerzahler Werbungskosten von seinen Renteneinkünften abziehen. Eine Werbungskosten-Pauschale in Höhe von jährlich 102 Euro gewährt das Finanzamt automatisch. Werden die Werbungskosten belegt, können die tatsächlichen abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden, zum Beispiel Ausgaben für einen Renten- oder Versicherungsberater oder Gewerkschaftsbeiträge.

Ihre Vorsorge

Im Internetportal der deutschen Rentenversicherung stehen Experten in einem Forum Rede und Antwort. Zudem können sich Interessierte beim "Rentenschätzer" ein Bild darüber machen, wie viel Geld sie im Ruhestand erwarten können. www.ihre-vorsorge.de
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet individuelle Rentenfragen: 01805?/?67 67 10, montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr.

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