IRW-PRESS: EAST AFRICA METALS INC: East Africa Metals informiert über den aktuellen Stand
der Erschließung von Magambazi und der Goldförderbeteiligungstransaktion in Tansania

East Africa Metals informiert über den aktuellen Stand der Erschließung von Magambazi
und der Goldförderbeteiligungstransaktion in Tansania

Vancouver, British Columbia - 24. Januar 2018 - East Africa Metals Inc. (TSX-V: EAM)  (East
Africa oder das Unternehmen) möchte im Anschluss an die Pressemeldungen vom 2. Oktober 2017 und
vom 5. Oktober 2016 bekannt geben, dass das Unternehmen im Hinblick auf die mit der
unabhängigen privaten Explorations- und Erschließungsgesellschaft Tanzanian Goldfields
Company Limited (TzGF), einer Firma mit Sitz in Hongkong (das Erschließungsunternehmen),
abgeschlossene definitive Vereinbarung im Hinblick auf den Kauf und die Erschließung von East
Africas Konzessionsgebieten Handeni - einschließlich dem Projekt Magambazi - sowie allen
Konzessionsgebieten, die East Africa in Tansania besitzt (zusammen das Portfolio), neue Bedingungen
(Anhang) ausgehandelt hat. 

Im Anhang werden folgende Punkte festgelegt: 

- Das Erschließungsunternehmen hat die Rechte an den Verpflichtungen der definitiven
Vereinbarung, der Goldkaufvereinbarung und des Anhangs auf Tanzanian Goldfields Company Limited, die
neue Betriebsgesellschaft des Erschließungsunternehmens, übertragen.

- Das Erschließungsunternehmen hat einen Betrag in Höhe von 688.972 USD bezahlt, um
ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber East Africa zu begleichen und Vorauszahlungen im
Hinblick auf den endgültigen Kauf des Portfolios zu tätigen.

- Das Erschließungsunternehmen wird bei Aushändigung der Dokumente für die
Genehmigung der tansanischen Regierung 500.000 USD an East Africa bezahlen.

- Das Erschließungsunternehmen wird eine Kaution in Höhe von 750.000 USD auf einem
Treuhandkonto hinterlegen, sobald die Dokumente der tansanischen Regierung übermittelt wurden,
und der Betrag wird freigegeben, sobald die Genehmigung der tansanischen Regierung vorliegt.

- Im Rahmen eines interimistischen Verwaltungsabkommens werden TzGF und East Africas
Tochterunternehmen in Tansania eine Vereinbarung der Aktionäre und Direktoren unterzeichnen, in
der die Rechte und Pflichten von TzGF im Rahmen des täglichen Betriebs festgelegt werden, bis
die Transaktion von der tansanischen Regierung genehmigt wurde.

- Sowohl das Unternehmen als auch das Erschließungsunternehmen sind berechtigt, die
Umwandlung der Goldförderbeteiligung in eine NSR-Gebühr anzubieten.

- Luck Winner Investment Limited wird nicht in die tansanischen Betriebe investieren.

Im Rahmen der Transaktion erhält East Africa das Recht auf eine Beteiligung von 30 % an der
Goldproduktion aus sämtlichen im Portfolio errichteten Förderbetrieben, wenn ein Betrag
auf Unzenbasis bezahlt wird, der entweder (i) den Produktionskosten zuzüglich 15 % auf Basis
der dem Erschließungsunternehmen erwachsenen historischen und budgetierten Produktionskosten
oder (ii) dem geltenden Marktpreis für Gold entspricht, wobei der jeweils geringere Betrag der
beiden Varianten zum Tragen kommt. Darüber hinaus überträgt das
Erschließungsunternehmen auf East Africa das Recht auf den Erhalt einer NSR-Gebühr von
1,6 %, die mit 1.800.000 USD gedeckelt ist.

Des Weiteren werden East Africa und das Erschließungsunternehmen einen Bergbaufachausschuss
(Mining Technical Committee oder MTC) einrichten, der die Aufgabe hat, sämtliche fachlichen
Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und dem Betrieb der Mine
Magambazi einschließlich der Budgets, der Produktionsziele und der Sanierungsauflagen zu
beaufsichtigen. Das Erschließungsunternehmen wird mit drei Sitzen und East Africa mit zwei
Sitzen im MTC vertreten sein. Der MTC wird Richtlinien für das Erreichen des geplanten
Produktionsziels von 40.000 Unzen pro Jahr für das Kalenderjahr 2020 vorgeben.

Das Erschließungsunternehmen hat folgende Fertigstellungsgarantie abgegeben: Falls es dem
Erschließungsunternehmen nicht gelingt, ab dem Jahr 2020 in zwei aufeinanderfolgenden
Quartalen ein Produktionsziel von 10.000 Unzen pro Quartal zu erreichen, wird das
Erschließungsunternehmen East Africa gegenüber eine Vorauszahlung in Höhe von 85 %
der prognostizierten Einnahmen leisten. Der verbleibende, nicht an East Africa entrichtete Betrag
von 15 % der Einnahmen wird beglichen, sobald das Erschließungsunternehmen in einem beliebigen
Quartal eine Goldproduktionsmenge von 10.000 Unzen erzielt. Die Produktionszahlen werden kumuliert
und jährlich abgestimmt.

East Africa erhält das Vorkaufsrecht auf den Wiedererwerb der Konzessionsgebiete, wenn die
kommerzielle Produktion während des Jahres 2020 nicht erreicht wird, wenn das
Erschließungsunternehmen das Unternehmen von seiner Absicht in Kenntnis setzt, das Portfolio
aufzugeben, oder wenn das Erschließungsunternehmen einen Verkauf des Portfolios
beschließt. Wird das Portfolio an eine neue Partei verkauft, bleiben die Rechte von East
Africa an der Goldkaufvereinbarung wirksam. 

Die Transaktion wird erst rechtkräftig, wenn das Unternehmen die oben angeführten
Zahlungsbeträge erhält und die tansanische Regierung eine Genehmigung erteilt. East Africa
ist nicht verpflichtet, sich an den Investitionen oder Explorationsaufwendungen im Hinblick auf den
Bau und die Erschließung des Portfolios zu beteiligen.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Unternehmens:
www.eastafricametals.com.

Für das Board of Directors:
Andrew Lee Smith, P.Geo., CEO

Nähere Informationen erhalten Sie über:
Nick Watters, Business Development
Tel: +1 (604) 488-0822
E-Mail: nwatters@eastafricametals.com
Website: www.eastafricametals.com

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Dazu zählen unter anderem auch Risiken in Zusammenhang mit folgenden Aspekten: Aushandlung
einer definitiven Vereinbarung, welche die hier beschriebenen geplanten Strukturen und zeitlichen
Abläufe widerspiegelt; Verzögerungen im Hinblick auf die erforderlichen Zahlungen und
Genehmigungen der Regulierungsbehörden; Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung; die
frühzeitige Exploration; dass das Erschließungsunternehmen die erforderlichen
Produktionsziele einhält; die Rohstoffexploration und -erschließung; die Metall- und
Mineralpreise; die Verfügbarkeit von Kapital; die Genauigkeit der von East Africa
getätigten Prognosen und Schätzungen, einschließlich der ersten
Mineralressourcenschätzung für die Projekte Magambazi; Zins- und Wechselkursraten;
Wettbewerb; Aktienkursschwankungen; Verfügbarkeit von Bergbaugeräten; Regierungsauflagen;
politische und wirtschaftliche Entwicklungen; ausländische Besteuerungsrisiken; Umweltrisiken;
Investitionsaufwendungen; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den
Erschließungsaktivitäten; Arbeitsbeziehungen; der spekulative Charakter der strategischen
Erschließung einschließlich der Risiken in Bezug auf Qualitätsverluste bei den
Erzgehalten der Reserven; Streitigkeiten über Konzessionsrechte; Änderungen bei den
Projektparametern im Zuge der detaillierteren Planung; sowie all jene Risikofaktoren, die in East
Africas MD&A-Bericht zum Jahresende per 31. Dezember 2016, im MD&A-Bericht für die drei
und neun Monate zum 30. September 2017 und im Börsenzulassungsantrag von East Africa vom 8.
Juli 2013 angeführt sind.  Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, welche die
Unternehmensführung für angemessen hält. Dazu zählen unter anderem: dass die
Bedingungen der definitiven Vereinbarung die hier beschriebenen geplanten Strukturen und zeitlichen
Abläufe widerspiegeln; der Erhalt aller erforderlichen Zahlungen und der Genehmigungen der
Regulierungsbehörden; der Gold-, Silber-, Kupfer- und Zinkpreis; die Nachfrage nach Gold,
Silber, Kupfer und Zink; dass das Erschließungsunternehmen in der Lage ist, die
Erschließungs- und Betriebsaktivitäten fortzusetzen; dass das
Erschließungsunternehmen in der Lage ist, das Produktionsziel von 40.000 Unzen zu erreichen;
der zeitgerechte Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen; die Fähigkeit, qualifizierte
Arbeitskräfte zu gewinnen bzw. Gerätschaften und Dienstleistungen zeitgerecht und
kostengünstig zu beziehen; die Fähigkeit, den Betrieb auf sichere, effektive und
effiziente Weise zu führen; der regulative Rahmen in Bezug auf Umweltangelegenheiten; sowie
andere solcher Annahmen und Faktoren, wie sie hier beschrieben werden. Obwohl East Africa versucht
hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass sich die
tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Informationen
unterscheiden, kann es auch andere Faktoren geben, die zu Ergebnissen führen, die nicht
angenommen, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche
Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und
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