EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

15.01.2016 17:44

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Mülheim an der Ruhr, 15. Januar 2016

Laut telefonischer Auskunft des Landgerichts Duisburg wurde der ehemalige

Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Wagner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG

Schadensersatz in Höhe von EUR 1.513.963,31 nebst Zinsen in Höhe von 5 %

über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2002 bzw. 2. Januar 2003 zu

zahlen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. August 2013 zu

Tagesordnungspunkt 11 hatte der von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012

bestellte besondere Vertreter namens der Gesellschaft Manfred Wagner auf

Schadensersatz verklagt; nach Abberufung hat der Vorstand das Verfahren

fortgeführt. Die Verurteilung bezieht sich auf die Auszahlung von

Kaufpreisansprüchen der Gesellschaft aus dem Verkauf einer Beteiligung an

der ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie

mbH an Manfred Wagner sowie die Rückzahlung eines von Manfred Wagner und

die RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC gewährten Darlehens

durch die EASY SOFTWARE AG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Schadensersatzverfahren sind noch nicht beendet.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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