Microsoft Word - ad hoc_ECO_Angemessenheit Barabfindung_final



AD HOC-MELDUNG | 18.03.2016


Sachverständiger Prüfer und Aufsichtsrat bestätigen Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre


Wien, 18. März 2016. Die im Standard Market Auction der Wiener Börse notierte ECO Business-Immobilien AG ("ECO") gibt bekannt, dass PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer in ihrem schriftlichen Bericht gemäß § 3 Abs 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ("GesAusG") vom heutigen Tag die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts des Vorstands von ECO und der ECO Anteilsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 1 GesAusG sowie die Angemessenheit der Barabfindung in Höhe von 8,87 € je Aktie bestätigt hat. ECO Anteilsverwaltungs GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der conwert Immobilien Invest SE.


Der Aufsichtsrat von ECO hat den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage des Berichts des gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfers, nämlich der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, und des gemeinsamen Berichts des Vorstands von ECO und der ECO Anteilsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 3 GesAusG geprüft und die Angemessenheit der Barabfindung in seinem schriftlichen Bericht, ebenfalls vom heutigen Tag, bestätigt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat von ECO den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre befürwortet.


Der Vorstand von ECO wird die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung samt den erforderlichen Unterlagen und Informationen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in Kürze veröffentlichen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich am 22. April 2016 stattfinden.


Rückfragenhinweis

ECO Business-Immobilien AG Investor Relations - Konzernkommunikation

T +43 / 1 / 521 45-700

E cwi@conwert.at


Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller der ECO Business-Immobilien AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie

"erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen", "davon ausgehen", "sollen", "sollten", "können", etc. umschrieben. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. ECO weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.


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ECO Business-Immobilien AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 März 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 19 März 2016 04:42:18 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.eco-immo.at/fileadmin/user_upload/ad_hoc_ECO_Angemessenheit_Barabfindung_18-03-2016.pdf