In seiner Sitzung vom 4. November 2021 beschloss der Verwaltungsrat von EDF eine Zwischendividende für 2021 in Höhe von 0,30 ?pro Aktie und bot den Aktionären unter den Bedingungen des vierten Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 die Möglichkeit, die Zwischendividende in bar oder in neuen Aktien zu erhalten. Der Verwaltungsrat der EDF beschloss eine Zwischendividende von 0,30 Euro pro Aktie für das Jahr 2021 und bot den Aktionären unter den Bedingungen des vierten Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 an, die Zwischendividende 2021 in bar oder in neuen Aktien der Gesellschaft zu erhalten. Das Ex-Dividenden-Datum für die Zwischendividende 2021 ist auf den 11. November 2021 festgelegt. Die Frist für die Ausübung des Wahlrechts beginnt am 15. November 2021 und endet am 26. November 2021, beide Daten eingeschlossen. Der Termin für die Barauszahlung ist auf den 2. Dezember 2021 festgesetzt.