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Integrierter Bericht 2015 der EnBW

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder maßgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung des Aufsichtsrats.

Der Vergütungsbericht berücksichtigt dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Vorgaben aus dem Deutschen Rechnungslegungs-Standard (DRS) 17 (ge- ändert 2010). Darüber hinaus beinhaltet er die erforderlichen Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handels- rechts, erweitert durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB beziehungsweise des Lageberichts nach § 315 HGB sind.

Vergütung des Vorstands

Auf Vorschlag des Personalausschusses beschließt der Auf- sichtsrat über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und über- prüft es regelmäßig. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung sind neben der Aufgabe und der Leistung der Vorstandsmitglieder die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens sowie das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und in der zeitlichen Entwicklung.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 hat der Aufsichtsrat der EnBW AG am 4. Dezember 2014 die zweite Stufe der Neu- gestaltung des Vorstandsvergütungssystems beschlossen. Auf diese Weise wurde das Vergütungssystem vereinfacht, eine zusätzliche Nachhaltigkeitskomponente beim LTI (Long Term Incentive) eingeführt und die Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der Gesamtvergütung neu festgesetzt. Eine Erhöhung des Ziel- und des Maximal- einkommens der Vorstandsmitglieder wurde mit der Neugestaltung des Systems nicht bezweckt. Die Vergütung setzt sich für das Jahr 2015 aus den folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:

Erfolgsunabhängige Vergütung

Sie umfasst eine fixe Jahresgrundvergütung, von der nur ein Teil ruhegehaltsfähig ist, sowie sonstige Bezüge.

Erfolgsbezogene Vergütung

  • Leistungsbonus (Short Term Incentive - STI): Die Höhe des Leistungsbonus hängt davon ab, inwieweit die für das Geschäftsjahr jeweils vereinbarten Ziele erreicht wurden. Diese umfassen Finanzziele auf Konzernebene (Unternehmensziele),

die an den beiden Kenngrößen EBITDA und ROCE gemessen werden, sowie individuelle Ziele. Die Werte des Leistungsbonus bei 100-prozentiger Zielerreichung sowie der erreichbare Maximal- und Minimalwert bei Überschreitung und Unterschreitung der vereinbarten Ziele können der Tabelle "Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder" ent- nommen werden. Der Leistungsbonus für das aktuelle Bemes- sungsjahr wird sofort ausgezahlt. Die zeitversetzten Aus- zahlungen aus den Vorjahren 2013 und 2014 (Deferral 1 und 2) werden anhand der Zielerreichung der Unternehmensziele in den beiden Folgejahren angepasst, mit 3% pro Jahr verzinst und nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses der entsprechenden Folgejahre ausgezahlt.

  • Wertsteigerungsbonus (Long Term Incentive - LTI): Der Wertsteigerungsbonus setzt sich aus einem Basis-LTI,einer Wettbewerbskomponente sowie einer zum 1. Januar 2015 neu eingeführten Nachhaltigkeitskomponente zusammen. Die Summe der aus diesen drei Komponenten ermittelten variablen Vergütungsteile ergibt die Gesamthöhe des Wertsteigerungsbonus. Wie beim Leistungsbonus legt auch hier der Aufsichtsrat im Voraus Zielwerte, Untergrenzen und Obergrenzen fest. Der Basis-LTIwird durch den aus der dreijährigen Mittelfristplanung abgeleiteten kumulierten Wertbeitrag bestimmt. Er berechnet sich aus der Differenz der Kenngrößen ROCE und WACC (Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen eingesetzten Kapital (Capital Employed). Die Wettbewerbskomponente misst in der jeweiligen dreijährigen Performance-Periodedie relative Performance des EnBW-Konzernsverglichen mit einer Peergroup von Wettbewerbern auf Basis des Value Spreads (= ROCE - WACC). Dem Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung im engeren Sinne wird zusätzlich durch die LTI-NachhaltigkeitskomponenteRechnung getragen. Innerhalb dieser Komponente werden die Auswirkungen der nachhaltigen Geschäftsentwicklung auf die Bereiche Kunden, Mitarbeiter sowie Ökologie/ Gesellschaft berücksichtigt. Die Feststellung der Ziel- erreichung aller drei Komponenten erfolgt nach Ablauf der dreijährigen Planungsperiode, die jeweils die Bemessungs- grundlage bildet. Die Werte des Wertsteigerungsbonus bei 100-prozentigerZielerreichung sowie der erreichbare Maximal- und Minimalwert bei Überschreitung und Unterschreitung der vereinbarten Ziele können ebenfalls der Tabelle "Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder" entnommen werden. Der sich aus den jeweiligen Zielerreichungen ergebende Betrag wird nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums ausgezahlt. Im Hinblick auf die Beibehaltung der bisherigen Zieleinkommenshöhe erfolgt nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums für zwei Jahre eine Verzinsung des ermittelten Bonusbetrags in Höhe von 3% pro Jahr.

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Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2015

Angaben in €

Erfolgsunabhängige Vergütung

Erfolgsbezogene Vergütung

Gesamt

(Vorjahresangaben in

Grund-

Sonstige

ohne langfristige

mit langfristiger

Klammern)

vergütung

Bezüge1

Anreizwirkung

Anreizwirkung

Dr. Frank Mastiaux, Vorsitzender

990.000

11.872

978.060

1.014.032²

2.993.964

(850.000)

(12.554)

(763.996)

(591.518)

(2.218.068)

Dr. Bernhard Beck, LL.M.

515.000

47.104

570.640

610.617²

1.743.361

(500.000)

(47.111)

(429.167)

(365.161)

(1.341.439)

Thomas Kusterer

515.000

22.122

495.170

549.555²

1.581.847

(450.000)

(21.374)

(382.000)

(530.537)

(1.383.911)

Dr. Dirk Mausbeck

0

0

7.763

484.218²

491.981

(bis 30.9.2014)

(337.500)

(12.582)

(285.375)

(508.104)

(1.143.561)

Dr. Hans-Josef Zimmer

515.000

39.880

498.320

549.555²

1.602.755

(450.000)

(39.769)

(379.750)

(530.537)

(1.400.056)

Gesamt

2.535.000

120.978

2.549.953

3.207.977

8.413.908

(2.587.500)

(133.390)

(2.240.288)

(2.525.857)

(7.487.035)

  1. Die sonstigen Bezüge beinhalten geldwerte Vorteile, insbesondere aus dem Zurverfügungstellen von Dienstwagen in Höhe von insgesamt 120.307 € (Vorjahr: 132.886 €).
  2. Laut aktuellem Stand betragen insgesamt die Deferrals und der vorläufige Wertsteigerungsbonus für die Performance-Perioden 2014 bis 2016 beziehungsweise 2015 bis
    2017 von Dr. Frank Mastiaux 2.423.140 € (Vorjahr: 1.717.786 €), von Dr. Bernhard Beck 1.350.673 € (Vorjahr: 971.459 €), von Thomas Kusterer 1.186.921 € (Vorjahr:
    876.313 €), von Dr. Dirk Mausbeck 415.814 € (Vorjahr: 712.097 €) und von Dr. Hans-Josef Zimmer 1.186.921 € (Vorjahr: 876.313 €). Die exakte Höhe des Wertsteigerungsbonus für die Performance-Perioden 2014 bis 2016 beziehungsweise 2015 bis 2017 erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016 beziehungsweise 2017 ermittelt werden und kann sich innerhalb der Bandbreite des LTI gemäß der nachfolgenden Tabelle "Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder" bewegen.

90

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Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder1

Angaben in €

Dr. Frank Mastiaux

Dr. Bernhard Beck, LL.M.

Thomas Kusterer

Chief Executive Officer

Chief Personnel Officer

Chief Financial Officer

2014

2015

2015

2015

2014

2015

2015

2015

2014

2015

2015

2015

(min.)

(max.)

(min.)

(max.)

(min.)

(max.)

Festvergütung

850.000

990.000

990.000

990.000

500.000

515.000

515.000

515.000

450.000

515.000

515.000

515.000

Nebenleistungen

12.554

11.872

11.872

11.872

47.111

47.104

47.104

47.104

21.374

22.122

22.122

22.122

Summe

862.554

1.001.872

1.001.872

1.001.872

547.111

562.104

562.104

562.104

471.374

537.122

537.122

537.122

Einjährige variable

Vergütung

Leistungsbonus

620.500

748.000

0

1.089.000

365.000

455.000

0

628.000

328.500

390.000

0

546.000

Mehrjährige variable

Vergütung

Deferral 1

238.000

-

-

-

140.000

-

-

-

126.000

-

-

-

Deferral 2

238.000

-

-

-

140.000

-

-

-

126.000

-

-

-

LTI

510.000

1.026.000

0

1.494.000

280.000

630.000

0

870.000

252.000

535.000

0

749.000

Summe

2.469.054

2.775.872

1.001.872

3.584.872

1.472.111

1.647.104

562.104

2.060.104

1.303.874

1.462.122

537.122

1.832.122

Versorgungsaufwand

444.949

617.515

617.515

617.515

150.943

150.748

150.748

150.748

210.774

294.190

294.190

294.190

Gesamtvergütung

2.914.003

3.393.387

1.619.387

4.202.387

1.623.054

1.797.852

712.852

2.210.852

1.514.648

1.756.312

831.312

2.126.312

1 Diese Tabelle stellt die Vergütung im Berichts- sowie im Vorjahr dar, die sich bei 100 % Zielerreichung ergibt (Zieleinkommen), sowie die für das Geschäftsjahr mögliche minimale und maximale Vergütung. Beschrieben wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder, die im Berichts- oder Vorjahr zumindest zeitanteilig als Vorstand der EnBW AG bestellt waren.

Zufluss an die Vorstandsmitglieder1

Angaben in €

Dr. Frank Mastiaux

Dr. Bernhard Beck, LL.M.

Thomas Kusterer

Chief Executive Officer

Chief Personnel Officer

Chief Financial Officer

2015

2014

2015

2014

2015

2014

Festvergütung

990.000

850.000

515.000

500.000

515.000

450.000

Nebenleistungen

11.872

12.554

47.104

47.111

22.122

21.374

Summe

1.001.872

862.554

562.104

547.111

537.122

471.374

Einjährige variable

Vergütung

Leistungsbonus

756.333

755.667

410.667

444.283

363.750

395.650

Mehrjährige variable

Vergütung

Deferrals aus 2011

-

-

-

-

-

65.834

Deferrals aus 2012

119.639

124.361

74.775

77.726

269.189

279.813

Deferrals aus 2013

471.878

-

290.387

-

261.348

-

Summe

2.349.722

1.742.582

1.337.933

1.069.120

1.431.409

1.212.671

Versorgungsaufwand

617.515

444.949

150.748

150.943

294.190

210.774

Gesamtvergütung

2.967.237

2.187.531

1.488.681

1.220.063

1.725.599

1.423.445

1 Diese Tabelle stellt den Zufluss im Sinne des Einkommensteuergesetzes im Berichts- sowie im Vorjahr dar. Beschrieben werden die Bezüge der Vorstandsmitglieder, die im Berichts- oder Vorjahr zumindest zeitanteilig als Vorstand der EnBW AG bestellt waren.

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91

Dr. Dirk Mausbeck

Dr. Hans-Josef Zimmer

Chief Commercial Officer

Chief Technical Officer

(bis 30.9.2014)

2014

2015

2015

2015

2014

2015

2015

2015

(min.)

(max.)

(min.)

(max.)

337.500

-

-

-

450.000

515.000

515.000

515.000

12.582

-

-

-

39.769

39.880

39.880

39.880

350.082

-

-

-

489.769

554.880

554.880

554.880

246.375

-

-

-

328.500

390.000

0

546.000

94.500

-

-

-

126.000

-

-

-

94.500

-

-

-

126.000

-

-

-

189.000

-

-

-

252.000

535.000

0

749.000

974.457

-

-

-

1.322.269

1.479.880

554.880

1.849.880

41.490

-

-

-

258.817

308.841

308.841

308.841

1.015.947

-

-

-

1.581.086

1.788.721

863.721

2.158.721

Dr. Dirk Mausbeck

Dr. Hans-Josef Zimmer

Chief Commercial Officer

Chief Technical Officer

(bis 30.9.2014)

2015

2014

2015

2014

-

337.500

515.000

450.000

-

12.582

39.880

39.769

0

350.082

554.880

489.769

264.538

392.995

366.900

393.400

-

19.506

-

-

246.756

256.495

269.189

279.813

261.348

-

261.348

-

772.642

1.019.078

1.452.317

1.162.982

-

41.490

308.841

258.817

772.642

1.060.568

1.761.158

1.421.799

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Integrierter Bericht 2015 der EnBW

Zusagen an den Vorstand für den Fall der Tätigkeitsbeendigung

In der ersten Bestellperiode erwerben die Vorstandsmitglieder grundsätzlich keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Dr. Frank Mastiaux hat ab der ersten Bestellperiode einen unverfallbaren Anspruch auf Ruhegehalt.

Ab der zweiten Bestellperiode bestehen die Ansprüche auf Rentenzahlungen ab dem Alter von 63 Jahren oder im Fall einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit wie folgt: Die Anwart- schaften steigen proportional zum Zeitraum ab der erst- maligen Vorstandsbestellung und sind auf höchstens 60% der ruhegehaltsfähigen Jahresgrundvergütung begrenzt. Soweit keine gesetzliche Unverfallbarkeit besteht, tritt die Unverfall- barkeit der Anwartschaften ab der zweiten Bestellperiode ein. Die Steigerungsraten sind grundsätzlich so bemessen, dass mit Erreichen der dienstvertraglich vorgesehenen Altersgrenze die maximale Versorgungshöhe erreicht wird. Eine Anrechnung von anderweitig erworbenen betrieblichen Altersversorgungs- zusagen erfolgt, soweit die ruhegehaltsfähige Jahresgrund- vergütung überschritten wird.

Bei Eintritt des Pensionsfalls werden die Rentenzahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes dynamisiert.

Nach dem Tod eines Vorstandsmitglieds haben die Hinter- bliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung für drei Monate. Witwen erhalten lebenslang 60% des Ruhegelds, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat beziehungs- weise bezogen hätte, wenn der Pensionsfall an diesem Tag eingetreten wäre. Kinder des Vorstandsmitglieds erhalten bis zum 25. Lebensjahr eine Waisenrente (20%, wenn das Kind Vollwaise ist, 12 %, wenn das Kind Halbwaise ist). Die Hinter- bliebenenversorgung ist insgesamt auf 100% des Ruhegehalts- anspruchs begrenzt.

Für alle Mitglieder des Vorstands besteht derzeit die folgende Change-of-Control-Regelung: Im Fall der Amtsniederlegung und Kündigung durch ein Vorstandsmitglied aufgrund von Change of Control stehen diesem die ausstehende Jahres- grundvergütung bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertrags- laufzeit, maximal jedoch drei Jahresgrundvergütungen, sowie die im Rahmen des Leistungsbonus bereits erdienten Deferrals zu. Der Anspruch ist auf den eineinhalbfachen Abfindungs-

Cap beschränkt, darf nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags vergüten und ist mit der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags fällig.

Bei Abschluss oder Verlängerung eines Vorstandsvertrags wird für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit wegen eines Change of Control vereinbart, dass Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen den Abfindungs-Cap nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen darüber hinaus keine Abfindungszusagen. Eine Abfindung kann sich aber aus einer Aufhebungsvereinbarung ergeben, die im Einzelfall individuell getroffen wird. Für zum Bilanzstichtag bestehende Verträge wurde vereinbart, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahres- vergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Beim Abschluss oder bei der Verlängerung von Vorstands- verträgen wird darauf geachtet, dass bei Beendigung des Anstellungsvertrags aus einem vom Vorstandsmitglied zu verantwortenden wichtigen Grund keine Zahlung an das Vorstandsmitglied erfolgt.

Im Fall einer vorübergehenden Dienstverhinderung des Vorstandsmitglieds wegen Krankheit oder sonstiger vom Vorstandsmitglied nicht zu vertretender Gründe werden für die ersten sechs Monate die Vergütung, wobei sich die Höhe der variablen Vergütung aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre bemisst, und für weitere sechs Monate die Grund- vergütung gezahlt. Die Zahlungen für den Fall der Dienst- verhinderung erfolgen jedoch längstens bis zum Ende der Laufzeit des Dienstvertrags.

Aus den Versorgungsregelungen ergeben sich folgende Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Vorjahresangaben in Klammern). Die Darstellung erfüllt die Anforderungen des

  • 285 Nr. 9a HGB. Es werden der erdiente Anspruch zum Bilanzstichtag, der Jahresaufwand für Pensionsverpflichtungen sowie der zum Bilanzstichtag erdiente Barwert der Pensions- verpflichtungen (einschließlich der durch Gehaltsverzicht eigenfinanzierten Versorgungszusage) angegeben.

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EnBW - Energie Baden-Württemberg AG published this content on 25 September 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 September 2023 13:01:03 UTC.