Der Vorstand von Encorp Berhad gab bekannt, dass er am 22. März 2022 einen Joint Venture Vertrag ("JV Vertrag") mit der FELDA unterzeichnet hat, um gemeinsam die Entwicklung des Projekts auf dem der FELDA gehörenden Land unter H.S.(D) No. 10717, P.T. No. 398, Mukim of Padang Siding, District of Perlis, in the State of Perlis Indera Kayangan ("Das Land") abzuschließen. Das Projekt besteht aus den Phasen 1 und 2, die sich wie folgt zusammensetzen: Die FELDA hat Phase 1 des Projekts mit der Entwicklung und dem Bau von 158 Einheiten preiswerter Häuser, 66 Einheiten mittelpreisiger Häuser und 17 Einheiten von Geschäftshäusern teilweise entwickelt. Diese Entwicklung und der Bau wurden aufgeschoben und die FELDA ist nun bestrebt, die Phase 1 des Projekts zu sanieren und abzuschließen. ENCORP hat die Encorp Development Sdn. Bhd. ("EDSB"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ENCORP, als Inhaberin der Erschließungslizenz und aller Verpflichtungen von ENCORP im Rahmen des JV-Vertrags benannt. Als Gegenleistung dafür, dass FELDA das von ENCORP zu erschließende Land zur Verfügung stellt, vereinbaren FELDA und ENCORP, den Gewinn aus dem Projekt im Verhältnis von achtzig Prozent (80%) für FELDA und zwanzig Prozent (20%) für ENCORP für Phase 1 des Projekts und fünfundsiebzig Prozent (75%) für FELDA und fünfundzwanzig Prozent (25%) für ENCORP für Phase 2 des Projekts zu teilen. Der geschätzte Bruttoerschließungsgewinn für die Phasen 1 und 2 beläuft sich auf insgesamt 31 Mio. RM und der Gewinn wird nach dem unten dargestellten Verhältnis der Gewinnbeteiligung aufgeteilt: Das Verhältnis der Gewinnbeteiligung wurde auf der Grundlage der Bereitschaft von Käufern und Verkäufern und unter Berücksichtigung u.a. folgender Faktoren festgelegt: (1) Encorp muss keine Grundstückskosten tragen, da das Grundstück von Felda zur Verfügung gestellt wird, ohne dass Grundstückskosten anfallen; (2) die Verteilung der Gewinnbeteiligung erfolgt nach der Übergabe der Einheiten an die Käufer; und (3) die Erkenntnisse von Encorp auf der Grundlage der Marktstudie über die das Grundstück umgebenden Immobilien. ENCORP verpflichtet sich, das Grundstück nicht an eine Bank, ein Finanzinstitut oder eine andere Partei abzutreten, zu verpfänden, zu belasten oder belasten zu lassen, es sei denn, dies dient der Endfinanzierung von Krediten, die die Käufer eines der Gebäude des Projekts erhalten.