Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der GAG

Immobilien AG am 28. Juni 2024

Der Aktionär Stadt Köln hat nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, auf die Tagesordnung der Hauptversammlung der GAG Immobilien AG am 28. Juni 2024 zwei Tagesordnungspunkte zu setzen und bekanntzumachen.

Die am 17. Mai 2024 veröffentlichte Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um die nachfolgend genannten Tagesordnungspunkte 6 und 7 ergänzt. Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung des Tagesordnungsergänzungsverlangens der Stadt Köln:

"Hauptversammlung der GAG am 28.06.2024

Vorschlag an die Hauptversammlung für die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Frau Möller, sehr geehrte Frau Keilholz,

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 auf Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Wahl in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG", AN/0756/2024, folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat schlägt der Hauptversammlung vor, Pascal Pütz anstelle von Michael Frenzel in den Aufsichtsrat zu wählen.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt, auf die Tagesordnung der Hauptversammlung der GAG Immobilien AG am 28. Juni 2024 folgende Tagesordnungspunkte zu setzen und bekanntzumachen:

TOP 6: Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds

Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen:

Das Aufsichtsratsmitglied Michael Frenzel wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt abberufen.

TOP 7: Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit

  • 95, 96 Abs. 1, 101 AktG in Verbindung mit §§ 1, 2 und 4 DrittelbG aus 15 Mitgliedern. Hiervon werden 7 Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt, 3 Mitglieder werden durch den jeweiligen Inhaber der Aktien Buchstabe B (Stammaktien) entsandt und 5 Mitglieder werden von den Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen gewählt.

Es wird vorgeschlagen, im Wege der Einzelwahl Pascal Pütz, Student, wohnhaft in Köln, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

Die Amtszeit des abberufenen Aufsichtsratsmitglieds begann mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 30. September 2021 und endet gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung regulär mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Wahl des neuen Mitglieds erfolgt gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen.

Die Stadt Köln erfüllt, wie aus dem Aktienregister ersichtlich, das von § 122 AktG vorausgesetzte Quorum und wird die Aktien, wie von § 122 AktG gefordert, bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frank Höller"

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den Beschlussvorschlag der Stadt Köln unter dem neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt 6 zu stimmen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Beschlussvorschlag der Stadt Köln unter dem neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt 7 zu stimmen.

Köln, im Juni 2024

Der Vorstand

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GAG Immobilien AG published this content on 07 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 June 2024 11:09:01 UTC.