Am 15. März 2023 schloss Gevo, Inc. (Gevo) eine geänderte und neu gefasste Kraftstofflieferungsvereinbarung mit Kolmar Americas, Inc. ab, die die Kraftstofflieferungsvereinbarung vom 2. Dezember 2021, die Gevo zuvor mit Kolmar abgeschlossen hatte, in ihrer Gesamtheit ändert und neu fasst. Die Parteien schlossen die geänderte Vereinbarung in erster Linie ab, um bestimmte Änderungen bei den Kohlenwasserstoffprodukten zu berücksichtigen, die von der in der geänderten Vereinbarung vorgesehenen Produktionsanlage produziert werden sollen. Insbesondere sieht die geänderte Vereinbarung nun vor, dass die folgenden drei Produkte von Gevo hergestellt und an Kolmar geliefert werden: erneuerbarer Alkohol zu synthetischem paraffinischem Kerosin aus Ethanol (nachhaltiges Flugbenzin), erneuerbares Naphtha und erneuerbarer Diesel (zusammen: erneuerbare Kohlenwasserstoffe).

Im Rahmen der geänderten Vereinbarung erwartet Gevo, Kolmar mit erneuerbaren Kohlenwasserstoffen aus einer neuen Produktionsanlage zu beliefern, die sich derzeit in der Entwicklung befindet und als 'Net-Zero 2' bezeichnet wird. Kolmar wird Gevo mit einer Gewinnbeteiligung aus dem Weiterverkauf der erneuerbaren Kohlenwasserstoffe bezahlen. Die Menge der an Kolmar zu liefernden erneuerbaren Kohlenwasserstoffe wurde im Rahmen der geänderten Vereinbarung von etwa 45 Millionen Gallonen pro Jahr auf etwa 53 Millionen Gallonen pro Jahr erhöht.

Die geänderte Vereinbarung trat am 15. März 2023 in Kraft und bleibt bis zum achten Jahrestag der kommerziellen Inbetriebnahme der Anlage in vollem Umfang in Kraft (es sei denn, sie wird gemäß ihren Bedingungen früher beendet). Die Parteien können die Laufzeit der geänderten Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen um jeweils drei Jahre verlängern. Die Parteien können die geänderte Vereinbarung kündigen, wenn bestimmte aufschiebende Bedingungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Entwicklung der Fazilität nicht erfüllt werden oder wenn bestimmte übliche Verzugsereignisse oder andere Umstände eintreten und nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums geheilt werden.

Bei Beendigung der geänderten Vereinbarung aufgrund eines Verzugsereignisses kann die säumige Partei verpflichtet sein, eine Abfindungszahlung (wie in der geänderten Vereinbarung definiert und berechnet) an die nicht säumige Partei zu leisten. Das Unternehmen kann die Höhe der Abfindungszahlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, sie könnte jedoch erheblich sein. Durch die geänderte Vereinbarung wurde das Datum der aufschiebenden Bedingung des finanziellen Abschlusses in Bezug auf die Fazilität vom 31. Dezember 2023 auf den 31. Dezember 2024 verlängert.

Wenn diese aufschiebende Bedingung von Gevo nicht bis zum 31. Dezember 2024 erfüllt wird, können sowohl Gevo als auch Kolmar die geänderte Vereinbarung kündigen, ohne dass eine der Parteien dafür haftet. Die geänderte Vereinbarung enthält bestimmte übliche Zusicherungen, Garantien, Verpflichtungen und Vertraulichkeitsbestimmungen sowie gegenseitige Freistellungsverpflichtungen. Alle von Gevo gelieferten erneuerbaren Kohlenwasserstoffe müssen den in der geänderten Vereinbarung festgelegten Qualitätsspezifikationen entsprechen.