Girindus Aktiengesellschaft i.L. Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG - Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) -

Die Gesellschaft hat heute entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapier- börse zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Abwicklung der Gesellschaft in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, soll durch das Delisting der Aktien der Gesellschaft der mit der Notierung der Aktien verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand reduziert wer- den.
Die Gesellschaft rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) sechs Monate nach der Entscheidung über den Widerruf durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und deren Veröffentlichung wirksam wer- den wird. Es erscheint vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums der Abwicklung der Gesellschaft allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft vor dem Zeit- punkt des Wirksamwerdens des Delistings im Handelsregister gelöscht wird und damit au- tomatisch die Börsennotierung entfällt.
5. Juni 2015
Der Abwickler

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