Im Namen des Verwaltungsrats von GFB, gab er bekannt, dass GFB am 29. März 2022 eine Absichtserklärung ("MOU") mit Sabah Oil & Gas Development Corporation Sdn Bhd ("SOGDC") und Sisma Energy Sdn Bhd ("SESB") abgeschlossen hat.) zur Erörterung und Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Gasanlagen und Infrastruktur ("Projekt") auf bestimmten Grundstücken der SOGDC im Sipitang Öl- und Gas-Industriepark in Megalong, Bezirk Sipitang, Sabah ("SOGIP"). Gemäß der Absichtserklärung wird GFB das Projekt mit Gas versorgen. Wesentliche Bedingungen des MOU: Die wesentlichen Bedingungen des MOU beinhalten unter anderem Folgendes: Der SESB wird ein Grundstück bei SOGIP für das besagte Projekt identifizieren. SOGDC erhält die Möglichkeit, sich als Anteilseigner an dem Projekt zu beteiligen, vorbehaltlich der von den Parteien des MOU ("Parteien") zu vereinbarenden Bedingungen und Konditionen. Der SESB ist verantwortlich für: (i) die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die technische und kommerzielle Aspekte für die Durchführung des Projekts beinhaltet; (ii) die Bereitstellung der notwendigen Finanzierungsdetails für das Projekt; (iii) die Bereitstellung von Beiträgen zur Entwicklung eines Masterplans für das Projekt; (iv) die Leitung der relevanten Studien und Planungen für das Projekt; und (v) die Rolle des federführenden Vertreters in Bezug auf jegliche Verhandlungen mit der Bundesregierung für das Projekt, falls erforderlich. GFB ist dafür verantwortlich, mit NuEnergy Gas Limited ("NuEnergy"), einer Tochtergesellschaft von GFB, zusammenzuarbeiten, um die Lieferung von Erdgas durch NuEnergy für das Projekt zu untersuchen. NuEnergy, ein unabhängiges Unternehmen für saubere Energie, hält zahlreiche Verträge über die gemeinsame Nutzung von Kohleflözmethan (CBM) in Indonesien. SOGDC ist verantwortlich für: i) die Identifizierung und Bereitstellung eines geeigneten Standorts für das Projekt; ii) die Einreichung relevanter Anträge und die Erlangung behördlicher Genehmigungen und Konzessionen von den staatlichen Behörden; iii) die Funktion des lokalen Vertreters in Bezug auf alle Kontakte mit den staatlichen Behörden für das Projekt; und iv) die Bereitstellung der notwendigen Unterstützung, die SESB bei der Durchführung der Machbarkeitsstudie benötigt. iii) die Funktion des lokalen Vertreters in Bezug auf alle Kontakte mit den staatlichen Behörden für das Projekt; und iv) die Bereitstellung der notwendigen Unterstützung, die SESB bei der Durchführung der Machbarkeitsstudie benötigt. Die Absichtserklärung gilt bis zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte: i) zwölf (12) Monate ab dem Datum der Absichtserklärung oder einem von den Parteien schriftlich vereinbarten längeren Zeitraum; oder ii) bei Unterzeichnung einer endgültigen Vereinbarung durch die Parteien; oder iii) wenn die Parteien übereinstimmend feststellen, dass das Projekt wirtschaftlich nicht durchführbar ist; oder iv) wenn sie von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten gegenüber den anderen Parteien gekündigt wird; oder v) bei gegenseitiger Kündigung durch alle Parteien. Nach Ablauf oder Beendigung dieser Absichtserklärung sind die Parteien von ihren Verpflichtungen im Rahmen dieser Absichtserklärung entbunden und befreit, jedoch unbeschadet der Vertraulichkeitsklauseln der Absichtserklärung, die in vollem Umfang in Kraft bleiben. Diese Absichtserklärung ist nicht rechtsverbindlich (mit Ausnahme der Kündigungs-, Vertraulichkeits- und Anti-Korruptionsklauseln), bis eine endgültige Vereinbarung geschlossen wird.