Die Goldstone Investment Group Limited gab bekannt, dass sich die Veröffentlichung des Jahresergebnisses der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (das Jahresergebnis 2023) verzögert, da die Gesellschaft noch keinen Wirtschaftsprüfer für die Jahresprüfung der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (GJ 2023) bestellt hat und daher die Prüfungsarbeiten für das GJ 2023 noch nicht begonnen haben. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, das Jahresergebnis 2023 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2024) zu veröffentlichen. In Anbetracht der oben genannten Umstände wird das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein, das Jahresergebnis 2023 am oder vor dem 31. März 2024 zu veröffentlichen, wie es die Börsenzulassungsregeln verlangen.

Gemäß Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln muss das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, das Jahresergebnis 2023 innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens zu veröffentlichen, seine Ergebnisse bekannt geben, die auf der Grundlage der Finanzergebnisse erstellt wurden, die noch mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden müssen (soweit diese Informationen verfügbar sind). Der Liquidator ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen, da er möglicherweise die finanzielle Leistung und/oder die Lage der Gruppe nicht genau wiedergibt und die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresabschlusses Verwirrung stiften und für die Aktionäre und potenziellen Anleger der Gesellschaft irreführend sein könnte. Gemäß Regel 13.46(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seinen Jahresbericht für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr (der Jahresbericht 2023) spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 30. April 2024) an die Aktionäre zu versenden.

Aufgrund der Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 wird der Jahresbericht 2023 jedoch nicht bis zum 30. April 2024 versandt werden können.