Der Vorstand der Greater Bay Area Dynamic Growth Holding Limited gab bekannt, dass der Wirtschaftsprüfer der Gruppe zusätzliche Zeit benötigt, um die Prüfungsbestätigungen von den Banken zu erhalten, damit der Prüfungsprozess abgeschlossen werden kann. Dementsprechend ist das Unternehmen nicht in der Lage, den Jahresbericht 2022 am 29. Mai 2023 zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, das Jahresergebnis 2022 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2023) zu veröffentlichen.

Der Verwaltungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass jede Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 eine Nichteinhaltung von Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln darstellt. Das Unternehmen hat sich nach besten Kräften bemüht, den Abschlussprüfer bei der Durchführung der Prüfungsarbeiten zu unterstützen. Es wird erwartet, dass die Jahresergebnisse 2022 am oder vor dem 16. Juni 2023 veröffentlicht werden.

Weitere Bekanntmachungen wird das Unternehmen zu gegebener Zeit und in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln vornehmen. Gemäß Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, den Jahresbericht für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr (der Jahresbericht 2022) spätestens vier Monate nach dem Datum, an dem das Geschäftsjahr endete, d.h. am oder vor dem 30. April 2023, an seine Aktionäre zu senden. Es wird erwartet, dass der Jahresbericht 2022 zusammen mit dem Jahresergebnis 2022 veröffentlicht wird.

Da der voraussichtliche Termin für die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 am oder vor dem 16. Juni 2023 liegt, stellt die Verzögerung bei der Versendung des Jahresberichts 2022 durch das Unternehmen einen Verstoß gegen Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln dar.