Greenland Resources Inc. gab bekannt, dass das Unternehmen eine Abbaulizenz im Rahmen des neuen Bergbaugesetzes vom 1. Januar 2024 (das "Bergbaugesetz") in Grönland beantragt hat, das das vorherige Gesetz über Bodenschätze ersetzt und einen schnelleren Weg zur Erteilung einer Abbaulizenz ermöglicht. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass das Bergbaugesetz sehr positiv ist und die Finanzierung von Investitionen, die Erteilung von Genehmigungen und die Projektentwicklung beschleunigen wird. Unter anderem wurden die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Sozialverträglichkeitsprüfung (SIA) dahingehend geändert, dass sie auch nach der Erteilung einer Abbaulizenz erfüllt werden können.

Die Anforderungen des Bergbaugesetzes für die Beantragung einer Abbaulizenz sind ein lebensfähiges Mineralvorkommen und eine Projektbeschreibung für eine UVP/SIA, die einer öffentlichen Konsultation unterzogen und von der grönländischen Regierung genehmigt wurde. Greenland Resources verfügt über ein lebensfähiges Mineralvorkommen, wie es in der von Tetra Tech durchgeführten endgültigen Machbarkeitsstudie Malmbjerg NI 43-101 definiert ist, und hat die Rahmenbedingungen für seine UVP/SIA genehmigt. Dementsprechend ist das Unternehmen berechtigt, eine Abbaulizenz zu beantragen und hat dies auch getan.