Greenridge Exploration Inc. gab bekannt, dass das Unternehmen am 19. Juni 2024 mit 15952506 Canada Inc. (der Verkäufer) einen Vertrag über die Übertragung von Vermögenswerten unterzeichnet hat, der den Verkauf aller Rechte, Titel und Anteile des Verkäufers an das Unternehmen vorsieht, um eine 100%ige Beteiligung an den Uranprojekten Snook Lake und Ranger Lake zu erwerben, die sich 100 km nordöstlich von Sault Ste. Marie im Nordwesten Ontarios befinden. Das Ranger Lake Uranprojekt besteht aus 942 Mineralien-Claims mit einer Fläche von 20.782 Hektar, die in der Nähe des historischen Uranbergbaudistrikts in der Region Elliot Lake in der Zuständigkeit der Stufe 1 in Ontario liegen.

Das Snook Lake Uranprojekt besteht aus 237 Mineralien-Claims mit einer Fläche von 4.899 Hektar und liegt etwa 75 km nördlich von Kenora im Nordwesten von Ontario, einer Region, die in der Vergangenheit bereits Uranexplorationen im Frühstadium angezogen hat. Ranger Lake Uran: Das Ranger Lake Projekt liegt in der Abitibi Subprovinz der Superior Provinz des Kanadischen Schildes. Die ältesten Gesteine auf dem Grundstück Ranger Lake bestehen aus Granitgestein und Diabas-Gesteinen.

Diese Gesteine wurden später durch den Seabrook Lake Carbonatite Complex, der sich nördlich des Projektgebiets am Seabrook Lake befindet, intrudiert. Die Ranger Lake Uranium Mining Company führte von 1953-1954 ein umfangreiches Arbeitsprogramm durch, das Schürfungen, aeroradiometrische Untersuchungen und 6 Diamantbohrungen auf insgesamt 2.240 Fuß umfasste. Das Vorkommen befindet sich in einem Diabas-Dike, der etwa 60 Fuß breit ist und von einem 8 Zoll breiten Aplit-Dike auf einer Länge von 30 Fuß diagonal durchzogen wird.

Der zentrale Teil der Aplitausbuchtung weist eine 2 bis 3 Inch breite radioaktive Zone aus Karbonat und Quarz auf, die Anomalien bis zum 5-fachen des Hintergrundwertes aufweist. Eine ausgewählte Probe aus dem am stärksten radioaktiven Teil der Ausbuchtung wies 0,30% U3O8 (radiometrisches Äquivalent) auf (OGS 1983 MDC 25 P 41-42). Teile des Ranger Lake-Projekts wurden mit einer luftgestützten magnetischen XDS VLF-EM- und Gammastrahlen-Spektrometer-Untersuchung über Teile des Grundstücks mit einer Gesamtlänge von 919,8 l-km untersucht, die 2019 durch eine weitere luftgestützte magnetische Gradiometer- und Gammastrahlen-Spektrometer-Untersuchung ergänzt wurde.2 Snook Lake Uranium: Das Projekt Snook Lake liegt an der Grenze zwischen den Unterprovinzen Winnipeg River und English River, die durch den Grünsteingürtel Separation Lake markiert wird.23 Der Grünsteingürtel ist in der Regel ein dünner Überrest oder ein Septum, das weniger als 2 m dick ist.

In der Gegend von Separation Rapids erreicht der Vulkan-Sediment-Gürtel eine Mächtigkeit von mehreren Kilometern. Das Grundstück Snook Lake befindet sich in der Nähe dieses Trends und wird von amphibolitisierten suprakrustalen Gesteinen und Granitoiden der English River Subprovinz unterlagert. Das Wirtsgestein für die Uranmineralisierung besteht aus massiven rosafarbenen bis roten biotithaltigen grobkörnigen bis pegmatitischen Graniten, Quarzmonzoniten und Granodioriten.

Das Intrusivgestein enthält beträchtliche Mengen an Biotit und Horneblende. Die anomale Uranmineralisierung bei Snook Lake tritt in einem von Ost-Nordost nach West-Südwest verlaufenden Korridor auf, der sich über eine Breite von etwa 300 Metern und eine Streichlänge von einem Kilometer erstreckt. Die Uranexploration in diesem Gebiet folgte den Zyklen der Industrie, wobei die Mitte der 1950er und die frühen 1970er Jahre am aktivsten waren.

In den frühen 1980er Jahren wurde das Gebiet größtenteils übersehen, als sich die Uranexploration auf hochgradige diskordanzartige Ziele konzentrierte. Bis in die 1970er Jahre erfolgte der Zugang per Wasserflugzeug. Im Jahr 2007 wurde ein Schürf- und Probenahmeprogramm abgeschlossen; 64 Proben ergaben zwischen 497 und 2006 ppm U3O8.

Dies bestätigte das Vorhandensein von Zonen mit Uranmineralisierung an mehreren Stellen, die einen Ost-West-Korridor mit anomalem Uran über eine Streichlänge von 1 km abgrenzten. Im Jahr 2008 wurde eine magnetische und radiometrische Untersuchung aus der Luft abgeschlossen. Bedingungen des Abkommens: Das Abkommen wurde am 19. Juni 2024 (das Datum des Inkrafttretens) geschlossen.

In Verbindung mit der Vereinbarung schloss das Unternehmen eine Abtretungs- und Novationsvereinbarung mit dem Verkäufer, Gravel Ridge Resources Ltd. und 1544230 Ontario Inc. (die Abtretungsvereinbarung), wodurch das Unternehmen die Interessen des Verkäufers im Rahmen von zwei separaten Grundstücksoptionsvereinbarungen (die ursprünglichen Optionsvereinbarungen) mit Gravel Ridge Resources Ltd. und 1544230 Ontario Inc. (die Optionsgeber) für zwei separate Optionen zum Erwerb der Projekte erwarb. In Verbindung mit der Abtretungsvereinbarung schloss das Unternehmen dann eine geänderte und neu gefasste Optionsvereinbarung mit den Optionsgebern ab, um die ursprünglichen Optionsvereinbarungen zu novieren (die geänderte und neu gefasste Optionsvereinbarung). Gemäß der Vereinbarung ist das Unternehmen verpflichtet, an den Verkäufer insgesamt 1.850.000 Stammaktien zu einem angenommenen Preis von $0,96 pro Aktie wie folgt auszugeben: 850.000 Aktien an oder vor dem Datum, das dreißig Geschäftstage nach dem Datum des Inkrafttretens liegt (die Aktien der ersten Tranche); und 1.000.000 Aktien an oder vor dem Datum, das drei Monate nach dem Datum des Inkrafttretens liegt (die Aktien der zweiten Tranche).

Gemäß der geänderten und neu gefassten Optionsvereinbarung ist das Unternehmen verpflichtet, insgesamt 54.000 $ in bar an die Optionsgeber zu zahlen, um eine 100%ige Beteiligung an den Projekten zu erwerben, und zwar wie folgt: 24.000 $ am oder vor dem 22. Dezember 2024; und 30.000 $ am oder vor dem 22. Dezember 2025. Gemäß der Vereinbarung werden die Aktien der ersten Tranche und die Aktien der zweiten Tranche alle einem Treuhandkonto unterliegen, wobei beide Tranchen über einen Zeitraum von 36 Monaten freigegeben werden. Alle im Zusammenhang mit der Vereinbarung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Die Projekte unterliegen einer Lizenzgebühr in Höhe von 1,5% des Netto-Schmelzgewinns. Für das Abkommen, die Abtretungsvereinbarung und die geänderte und neu gefasste Optionsvereinbarung wurden keine Vermittlungsgebühren gezahlt. Die Vereinbarung, die Abtretungsvereinbarung und die geänderte und neu gefasste Optionsvereinbarung sind allesamt keine Transaktionen mit verbundenen Parteien.