Bern (awp) - Der Bundesrat regelt den Umgang mit sogenannten Unternehmens-Stammdaten neu - also mit Informationen, die nicht besonders schützenswert und für alle Teile der Verwaltung von Bedeutung sind, um eine juristische Person eindeutig zu identifizieren. Die Landesregierung hat am Freitag die entsprechende Verordnung angepasst.

Ziel ist, dass die Daten neu nur noch einmal erfasst werden müssen. Ausserdem beschloss der Bundesrat, mehr Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) im Internet zugänglich zu machen. Diese Verordnungsänderung soll etwa die Voraussetzung dafür schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger die Behörden einfacher über einen Umzug informieren können.

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