HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

Konzern

2023/24

Vergütungsbericht

Vergütungsbericht 2023/24

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ist eine börsennotierte Gesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ("KGaA"). Nach § 162 des Aktiengesetzes ("AktG") haben "Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft […] jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung" zu erstellen. Als KGaA verfügt die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA über einen Aufsichtsrat, jedoch nicht über einen Vorstand. Die Geschäftsführung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA obliegt vielmehr der nicht börsennotierten HORNBACH Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Die HORNBACH Management AG verfügt über einen Aufsichtsrat und einen Vorstand.

Der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und die persönlich haftende Gesellschafterin HORNBACH Management AG haben erstmals für das Geschäftsjahr 2021/22 einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Die Hauptversammlung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat den letzten Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2022/23 am 7. Juli 2023 mit einer Mehrheit von 98,41 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Für das Geschäftsjahr 2023/24 haben der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und die persönlich haftende Gesellschafterin HORNBACH Management AG erneut einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. In diesem Bericht wird zum einen die jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA gewährte und geschuldete Vergütung berichtet. Zum anderen wird freiwillig auch über die jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der HORNBACH Management AG gewährte und geschuldete Vergütung berichtet. Zudem werden die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands der HORNBACH Management AG und der Aufsichtsräte der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und der HORNBACH Management AG erläutert.

  1. Vergütung der Mitglieder des Vorstands der HORNBACH Management AG
  1. Überblick über das Vorstandsvergütungssystem der HORNBACH Management AG
    Der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023/24 liegt das vom Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG am 18. Dezember 2019 mit Wirkung zum 1. März 2020 beschlossene und mit Beschluss vom 24. Februar 2023 mit Wirkung zum 1. März 2023 geänderte Vergütungssystem zugrunde (das "Vergütungssystem der HORNBACH Management AG"), das im Folgenden im Überblick dargestellt wird.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Feste Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sind das feste Jahresgehalt, Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile sind die einjährige variable Vergütung ("EVV") und die mehrjährige variable Vergütung ("MVV"). Ferner sieht das Vergütungssystem Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines, "SOG") für die Vorstandsmitglieder vor.

Die in diesem Vergütungsbericht als gewährte langfristige variable Vergütung dargestellte MVV, die zum 1. März 2020 zugeteilt wurde, richtet sich nach dem ursprünglich am 18. Dezember 2019 beschlossenen Vergütungssystem. Die Leistungskriterien für diese MVV werden ergänzend im Abschnitt 2.2.1 b) ausführlich und transparent dargestellt.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der vertraglichen Festlegung der Vergütung auch einen Marktvergleich. Bei der letzten Überarbeitung der Vergütung 2020 wurde der Marktvergleich auf Basis der Vergütung der Unternehmen des SDAX (mit Ausnahme der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA) erstellt. Bei der Ableitung der Vergütungshöhen wurden die Kriterien Umsatz, Mitarbeiteranzahl und Marktkapitalisierung zu Grunde gelegt. Die Zielvergütungshöhen sind seitdem unverändert.

1

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage / Parameter

Feste

Vergütungsbestandteile

Festes Jahresgehalt

in 12 gleichen monatlichen Raten jeweils am Ende eines jeden Kalendermonats

Nebenleistungen

-

Privatnutzung Dienstwagen

-

Unfallversicherung

- Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

- Zuschuss zur freiwilligen Rentenversicherung bzw. alternativ zu den Beiträgen für eine

Lebensversicherung i.H.v. 50 % des jeweils gültigen Rentenversicherungssatzes bis zur

Höhe der Beitragsbemessungsgrenze

- D&O-Versicherung auf Kosten der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

Abweichende Regelungen bestehen teilweise für Vorstandsmitglieder, die zugleich

Vorstandsmitglied der HORNBACH Baumarkt AG sind und Anspruch auf die jeweilige

Nebenleistung bereits aufgrund ihres dort bestehenden Anstellungsverhältnisses haben.

Betriebliche

Plantyp: Beitragsorientierte Leistungszusage

Altersversorgung (bAV)

Beitrag: Halbjährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 12,5 % des festen Brutto-Jahresgehalts

Variable

Vergütungsbestandteile

Einjährige variable

Plantyp:

Zielbonus

Vergütung (EVV)

Zielbetrag:

-

Vorstandsvorsitzender: EUR 265.000

Begrenzung:

-

Vorstandsmitglieder: EUR 60.000

200 % des Zielbetrags

Leistungskriterien:

- Umsatz (40 %), Free Cash Flow (30 %) und EBT (30 %) der

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Werte gemäß

Konzernabschluss)

-

Modifier (0,8-1,2)

Bemessungszeitraum:

Ein Jahr vorwärtsgerichtet.

Auszahlungszeitpunkt:

Im Monat der Billigung des Konzernabschlusses der

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das maßgebliche

Geschäftsjahr, spätestens im Folgemonat.

Ziel: Förderung der Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die verfolgte Wachstumsstrategie

und Anreiz für eine kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft und des

Innenfinanzierungspotenzials.

Mehrjährige variable

Plantyp:

Performance Cash Plan

Vergütung (MVV)

Zielbetrag:

-

Vorstandsvorsitzender: EUR 425.000

-

Vorstandsmitglieder: EUR 100.000

Der Zielbetrag der Tranche der MVV übersteigt den Zielbetrag

Begrenzung:

der EVV

200 % des Zielbetrags

Leistungskriterien:

- Relativer TSR (25 %) der HORNBACH Holding AG & Co.

KGaA

- ROCE-Prämie über WACC (50 %) der HORNBACH Holding

AG & Co. KGaA und

-

ESG-Kriterien (25 %)

-

Modifier (0,8-1,2)

Performance Periode:

Vier Jahre vorwärtsgerichtet. Im Monat der Billigung des

Auszahlungszeitpunkt:

Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der

vierjährigen Performance Periode, spätestens im Folgemonat.

Ziel: Langfristige Anreize, eine auch im Marktvergleich adäquat hohe Rendite für die Aktionäre zu erwirtschaften und ganzheitliche Abbildung und Förderung der nachhaltig rentablen Wertschöpfung des unternehmerischen Handelns im Vorstandsvergütungssystem.

2

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage / Parameter

Sonstige Regelungen

SOG

- Verpflichtung, 50 % des Auszahlungsbetrags aus der MVV zum Erwerb von Aktien der

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA einzusetzen.

- SOG-Ziel: 150 % eines festen Brutto-Jahresgehalts für den Vorsitzenden des Vorstands;

100 % eines festen Brutto-Jahresgehalts für ein ordentliches Vorstandsmitglied.

- Halten der Aktien über die Dauer der Vorstandstätigkeit.

Die SOG dienen insbesondere dazu, die Vergütungsstruktur an einem zeitlich

dauerhaften Unternehmenserfolg auszurichten. Durch den Erwerb und die Haltepflicht

der Aktien wird die Vorstandsvergütung an die Entwicklung des Aktienkurses der

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA geknüpft, der wiederum Ausdruck der dem

Unternehmen innewohnenden Ertragskraft ist.

Maximalvergütung

- Begrenzung der für ein Geschäftsjahr von der HORNBACH Management AG geleisteten

Gesamtvergütung (Summe festes Jahresgehalt, variable Vergütungsbestandteile,

betriebliche Altersversorgung und Nebenleistungen) - unabhängig vom

Auszahlungszeitpunkt.

- Vorstandsvorsitzender: EUR 2.040.000; Ordentliche Vorstandsmitglieder jeweils:

EUR 520.000

- Bei Überschreiten: Kürzung Auszahlungsbetrag der MVV für das jeweilige

Gewährungsjahr.

Malus- und Clawback-

- Aufsichtsrat kann Auszahlungsbetrag aus EVV und/oder MVV bei Fehlverhalten eines

Regelungen

Vorstandsmitglieds während des Bemessungszeitraums um bis zu 100 % reduzieren

("Malus").

- Anspruch auf Rückzahlung von EVV und/oder MVV bei objektiv fehlerhaftem

Konzernabschluss ("Clawback").

Mit Beschluss vom 24. Februar 2023 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem der HORNBACH Management AG mit Wirkung zum 1. März 2023 angepasst und in die MVV ESG-Kriterien als neue nicht-finanzielle Leistungskriterien aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde erstmalig eine MVV nach dem angepassten Vergütungssystem zugeteilt. Über diese MVV wird detailliert im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2026/27 berichtet werden. Die ESG-Kriterien werden mit einer Gewichtung von 25 % neben den bisherigen finanziellen Leistungskriterien ROCE- Prämie über WACC (ab dem Geschäftsjahr 2023/24 neue Gewichtung 50 % anstelle der bisherigen Gewichtung von 75 %) und Total Shareholder Return (Gewichtung unverändert 25 %) berücksichtigt (siehe dazu noch unten unter 2.2.1 b) ff) (1).

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024/25

Mit Beschluss vom 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat die in der MVV vereinbarten ESG-Kriterien mit Wirkung zum 1. März 2024 geringfügig angepasst (siehe dazu noch unten unter 2.2.1 b) ff) (2).*

3

  1. Vergütung der im Geschäftsjahr 2023/24 bestellten Vorstandsmitglieder der HORNBACH Management AG

1. Vorstandsmitglieder der HORNBACH Management AG im Geschäftsjahr 2023/24

Im Geschäftsjahr 2023/24 gehörten dem Vorstand der HORNBACH Management AG folgende Mitglieder an:

  • Herr Albrecht Hornbach, Mitglied und Vorsitzender des Vorstands seit 9. Oktober 2015
  • Frau Karin Dohm, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
  • Herr Erich Harsch, Mitglied des Vorstands seit 1. Juni 2023

Mit der Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG sind grundsätzlich auch Tätigkeiten in Tochter- und Beteiligungsgesellschaften abgegolten.

Herr Albrecht Hornbach ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG und der HORNBACH Immobilien AG. Für die Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG erhält Herr Albrecht Hornbach eine zusätzliche Vergütung.

Frau Karin Dohm ist seit 1. Januar 2021 Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG. Frau Dohm erhielt im Geschäftsjahr 2023/24 neben ihrer Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG eine Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Baumarkt AG.

Herr Erich Harsch ist seit dem 1. Juni 2023 neben seiner Funktion als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG ebenfalls Mitglied des Vorstands der HORNBACH Management AG und hat im Geschäftsjahr 2023/24 neben seiner Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG eine Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Baumarkt AG erhalten.

Das für das Geschäftsjahr 2023/24 maßgebliche Vergütungssystem der HORNBACH Baumarkt AG folgt den gleichen Grundsätzen wie das Vergütungssystem der HORNBACH Management AG (siehe oben unter I.). Es enthält die gleichen Vergütungselemente und knüpft an die gleichen Leistungskriterien mit gleicher Gewichtung an - lediglich im Grundsatz mit Bezug auf die HORNBACH Baumarkt AG. Das Vergütungssystem der HORNBACH Baumarkt AG wurde von der Hauptversammlung der HORNBACH Baumarkt AG am 9. Juli 2020 gebilligt. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf Antrag der HORNBACH Baumarkt AG die Zulassung der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2022 widerrufen, wodurch die Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt AG im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG entfallen ist ("Delisting"). Der Aufsichtsrat hat daher mit Beschluss vom 17. Februar 2022 das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der HORNBACH Baumarkt AG dahingehend angepasst, dass soweit für die Vergütung bislang der Aktienkurs der HORNBACH Baumarkt AG ausschlaggebend war, ab dem 1. März 2022 der Wert der Aktie der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA maßgeblich ist. Mit Beschluss vom 23. Februar 2023 hat der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG ferner mit Wirkung zum 1. März 2023 eine Anpassung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder der HORNBACH Baumarkt AG entsprechend der Anpassung des Vergütungssystems der HORNBACH Management AG beschlossen, um ESG-Ziele als neues, drittes Leistungskriterium in die MVV zu integrieren (siehe zu den auch für die MVV der HORNBACH Baumarkt AG maßgeblichen ESG-Kriterien unten unter 2.2.1 b) ff). Mit Beschluss vom 20. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG die in der MVV vereinbarten ESG-Kriterien mit Wirkung zum 1. März 2024 entsprechend der Anpassung der HORNBACH Management AG angepasst.

Im Rahmen der nachfolgenden Angabe der gewährten und geschuldeten Vergütung im Geschäftsjahr 2023/24 wird auch die Vergütung der HORNBACH Baumarkt AG angegeben.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023/24

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:

  • Der Begriff "gewährt" erfasst "den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils";
  • Der Begriff "geschuldet" erfasst "alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden".

In diesem Vergütungsbericht werden als faktisch zugeflossen die variablen Vergütungsbestandteile betrachtet, deren Bemessungszeitraum im Berichtsjahr abgelaufen ist, womit die für das jeweilige variable Vergütungselement maßgebliche Tätigkeit vollständig erbracht ist.

4

2.1. Tabellarische Übersicht

Die nachfolgenden Vergütungstabellen weisen als gewährte und geschuldete Vergütung die Vergütung aus, deren Bemessungszeitraum zum 29. Februar 2024 endete. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2023/24 gewährte Vergütung ausgewiesen:

  • das im Geschäftsjahr 2023/24 ausgezahlte Grundgehalt,
  • die im Geschäftsjahr 2023/24 gewährten Nebenleistungen,
  • die zu Beginn des Geschäftsjahres 2024/25 für das Geschäftsjahr 2023/24 ausgezahlte EVV und
  • die zu Beginn des Geschäftsjahres 2024/25 für die Performance Periode vom 1. März 2020 bis 29. Februar 2024 ausgezahlte MVV.

Da sich die HORNBACH Management AG mit der Auszahlung von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen in den Tabellen ausgewiesen.

Albrecht Hornbach

Vorsitzender des Vorstands

2023/24

2022/23

in EUR

in %1

in EUR

in %

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt

480.000

36

480.000

60

Nebenleistungen

33.669

3

33.061

4

Summe in EUR

513.669

513.061

Variable Vergütungsbestandteile

Einjährige variable Vergütung

2.600

0

291.500

36

(EVV)

Mehrjährige variable Vergütung

820.000

61

-

-

(MVV)

Summe - gewährte und

1.336.269

804.561

geschuldete Vergütung in EUR

Versorgungsaufwendungen2 in

120.000

120.000

EUR

Gesamtvergütung einschließlich

Versorgungsaufwendungen in

1.456.269

924.561

EUR

Maximalvergütung HORNBACH

2.040.000

2.040.000

Management AG in EUR

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1

-

-

Satz 2 Nr. 4 AktG

  1. Die Prozentangaben in dieser und den nachfolgenden Tabellen zur Vorstandsvergütung beziffern jeweils den Anteil an der Summe der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung.
  2. Der Versorgungsaufwand in dieser und den nachfolgenden Tabellen zur Vorstandsvergütung wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der
    Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine "gewährte oder geschuldete" Vergütung im Sinn von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.

5

Karin Dohm

CFO

2023/24

2022/23

in EUR

in %

in EUR

in %

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt HORNBACH

112.000

16

112.000

12

Management AG

Grundgehalt HORNBACH Baumarkt

450.000

63

450.000

49

AG

Nebenleistungen der HORNBACH

19.618

3

19.198

2

Baumarkt AG

Summe in EUR

581.618

581.198

Variable Vergütungsbestandteile

Einjährige variable Vergütung (EVV)

600

0

66.000

7

HORNBACH Management AG

Einjährige variable Vergütung (EVV)

0

0

275.000

30

HORNBACH Baumarkt AG

Mehrjährige variable Vergütung (MVV)

31.0003

4

-

-

HORNBACH Management AG

Mehrjährige variable Vergütung (MVV)

101.0004

14

-

-

HORNBACH Baumarkt AG

Summe - gewährte und

714.218

922.198

geschuldete Vergütung in EUR

Versorgungsaufwendungen

28.000

28.000

HORNBACH Management AG in EUR

Versorgungsaufwendungen

HORNBACH Baumarkt AG

112.500

112.500

in EUR

Gesamtvergütung einschließlich

854.718

1.062.698

Versorgungs-aufwendungen in EUR

Maximalvergütung HORNBACH

520.000

520.000

Management AG in EUR

Maximalvergütung HORNBACH

Baumarkt AG

1.822.500

1.822.500

in EUR

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1

-

-

Satz 2 Nr. 4 AktG

  1. Da Frau Dohm seit dem 1. Januar 2021 Mitglied des Vorstands der HORNBACH Management AG ist, wird die mehrjährige variable Vergütung (MVV) der Tranche 20/21 anteilig für 59 Tage berechnet.
  2. Da Frau Dohm seit dem 1. Januar 2021 Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG ist, wird die mehrjährige variable Vergütung (MVV) der Tranche 20/21 anteilig für 59 Tage berechnet.

6

Erich Harsch

2023/24

2022/23

in EUR

in %

in EUR

in %

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt HORNBACH

84.000

5

-

-

Management AG

Grundgehalt HORNBACH Baumarkt

506.2505

33

-

-

AG

Nebenleistungen der HORNBACH

30.5846

2

-

-

Baumarkt AG

Summe in EUR

620.834

-

Variable Vergütungsbestandteile

Einjährige variable Vergütung (EVV)

400

0

-

-

HORNBACH Management AG7

Einjährige variable Vergütung (EVV)

0

0

-

-

HORNBACH Baumarkt AG

Mehrjährige variable Vergütung (MVV)

0

0

-

-

HORNBACH Management AG

Mehrjährige variable Vergütung (MVV)

935.0008

60

-

-

HORNBACH Baumarkt AG

Summe - gewährte und

1.556.234

-

geschuldete Vergütung in EUR

Versorgungsaufwendungen

21.000

-

HORNBACH Management AG in EUR

Versorgungsaufwendungen

126.5639

-

HORNBACH Baumarkt AG in EUR

Gesamtvergütung einschließlich

Versorgungsaufwendungen

1.703.797

-

in EUR

Maximalvergütung HORNBACH

520.000

-

Management AG in EUR

Maximalvergütung HORNBACH

Baumarkt AG

2.703.750

-

in EUR

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1

-

-

Satz 2 Nr. 4 AktG

5 Herr Harsch ist seit dem 1. Juni 2023 Mitglied des Vorstands der HORNBACH Management AG. Daher werden das Grundgehalt, die Nebenleistungen, die Versorgungsaufwendungen sowie die einjährige variable Vergütung (EVV) der HORNBACH Baumarkt AG im Geschäftsjahr 2023/2024 anteilig für 9 Monate angegeben.

  1. Siehe Fußnote 5
  2. Siehe Fußnote 5
  3. Der Auszahlungsbetrag aus der mehrjährigen variablen Vergütung (MVV) der HORNBACH Baumarkt AG für die Performanceperiode 2020/2021 bis 2023/2024 wird in voller Höhe als gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2023/2024 ausgewiesen, da Herr Harsch im Geschäftsjahr 2020/2021 ganzjährig Vorstandsmitglied der HORNBACH Baumarkt AG war.
  4. Siehe Fußnote 5

7

2.2. Erläuterung

2.2.1. Leistungskriterien der variablen Vergütung

  1. Leistungskriterien Einjährige variable Vergütung (EVV)
    1. Überblick EVV
      Die EVV ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum. Die EVV hängt im ersten Schritt von für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA wesentlichen finanziellen Leistungskriterien ab. Im zweiten Schritt kann der Aufsichtsrat über einen sogenannten Modifier die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds, die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die Erreichung relevanter nicht-finanzieller Ziele berücksichtigen.

Der Zielbetrag der EVV liegt für den Vorstandsvorsitzenden bei EUR 265.000 pro Geschäftsjahr und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder bei EUR 60.000 pro Geschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag aus der EVV kann zwischen EUR 0 (Minimalbetrag) und EUR 530.000 (Vorstandsvorsitzender) bzw. EUR 120.000 (ordentliche Vorstandsmitglieder) betragen.

  1. Finanzielle Leistungskriterien
    Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbetrags aus der EVV sind Umsatz, mit 40 % gewichtet, sowie Free Cash Flow und die Earnings Before Taxes ("EBT"), mit jeweils
    30 % gewichtet. Damit wird zum einen die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum anderen werden Anreize für eine kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. Maßgeblich sind die Werte, die in dem gebilligten und geprüften Konzernabschluss der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind.
    Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG Zielvorgaben für die einzelnen finanziellen Leistungskriterien. Nach Ablauf des Geschäftsjahrs wird die Gesamtzielerreichung auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen finanziellen Leistungskriterien berechnet. Zur Ermittlung der Zielerreichung für die drei finanziellen Leistungskriterien vergleicht der Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG für jedes finanzielle Leistungskriterium den Ist-Wert nach Ablauf des Geschäftsjahres mit dem Ist-Wert des Vorjahres (strategische Wachstumsrate). Für das Geschäftsjahr 2023/24 hat der Aufsichtsrat folgende Ziele festgelegt und Zielerreichungen ermittelt:

Teilziel

Gewichtung

Schwellenwert

Zielwert

Maximalwert

Ist-Wert

Zielerreichung

(0 %)

(100 %)

(200 %)

(2023/24)

Umsatz

40 %

EUR 6,2 Mrd.

EUR 6,5 Mrd.

EUR 6,8 Mrd.

EUR 6,16 Mrd.

0 %

Free Cash

30 %

EUR 230 Mio.

EUR 290 Mio.

EUR 350 Mio.

EUR 232 Mio.

3,22 %

Flow

EBT

30 %

EUR 230 Mio.

EUR 260 Mio.

EUR 290 Mio.

EUR 179 Mio.

0 %

  1. Modifier
    Ergänzend zu den finanziellen Leistungskriterien legt der Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG in der Regel vor Beginn des Geschäftsjahrs Kriterien für den Modifier fest. Über den Modifier kann der Aufsichtsrat die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds, die Leistung des Gesamtvorstands

8

und die Erreichung nicht-finanzieller Ziele wie Stakeholder- und ESG-Ziele (Environment, Social, Governance), jeweils bezogen auf die HORNBACH Management AG und die HORNBACH Holding AG

  • Co. KGaA, beurteilen. Für das Geschäftsjahr 2023/24 hat der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres folgende Kriterien für den Modifier definiert:

Die kollektive Leistung des Vorstands, insbesondere:

  • Schärfung der Instrumente zum besseren Verständnis der Kundenbedürfnisse und die entsprechende Weiterentwicklung des Leistungsportfolios im Interconnected Retail ("ICR"),
  • Marktanteilsentwicklung,
  • Change Management im Rahmen der Migration zu einem neuen Enterprise Resource Planning-System ("ERP"),
  • Maßnahmen zur Analyse der Reduktionspotenziale im Bereich Scope 1 und 2; und

das nicht-finanzielle Ziel

  • Weiterentwicklung von Konzepten und Zielen zur Nachhaltigkeit (Nichthandelsware, Scope 3, Corporate Volunteering).

Der individuelle Modifier wird durch den Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Der Modifier beträgt grundsätzlich 1,0 und kann auf einen Wert zwischen 0,8 und 1,2 angepasst werden, wenn die finanziellen Leistungskriterien allein die Leistung des Vorstandsmitglieds nicht ausreichend widerspiegeln. Für das Geschäftsjahr 2023/24 hat der Aufsichtsrat den Modifier auf 1,0 festgelegt.

  1. Berechnung des Auszahlungsbetrags aus der EVV
    Der Zielwert der EVV wird bei einem Zielerreichungsgrad von 100 % ausbezahlt.
    Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielwert pro rata temporis auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes des Dienstverhältnisses gekürzt. Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen das Vorstandsmitglied bei bestehendem Dienstverhältnis keinen Anspruch auf Vergütung hat. Endet der Dienstvertrag, wird die EVV für das laufende Geschäftsjahr gemäß den allgemeinen Regelungen über die EVV berechnet und zum regulären Zeitpunkt ausbezahlt. Sämtliche Ansprüche auf die EVV aus einem laufenden Bemessungszeitraum, also einem laufenden Geschäftsjahr, verfallen ersatz- und entschädigungslos in den folgenden Bad- Leaver-Fällen: Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums durch außerordentliche Kündigung der HORNBACH Management AG aus einem vom Vorstandsmitglied verschuldeten wichtigen Grund nach § 626 BGB; die Bestellung des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums infolge eines Widerrufs der Bestellung als Mitglied des Vorstands wegen grober Pflichtverletzung oder die Bestellung des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums infolge einer Amtsniederlegung, ohne dass die Amtsniederlegung durch eine Pflichtverletzung der HORNBACH Management AG oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Vorstandsmitglieds oder gesundheitliche Beeinträchtigungen eines engen Familienmitglieds veranlasst ist.
    Aus den Zielerreichungen errechnet sich der (gerundete) Auszahlungsbetrag aus der EVV wie folgt:

Auszahlungsbetrag EVV Vorstandsvorsitzender: EUR 265.000 (Zielbetrag) x [Zielerreichung Umsatz von

0% x 40 % + Zielerreichung Free Cash Flow von 3,22 % x 30 % + Zielerreichung EBT von 0 % x 30 %] x Modifier von 1,0 = EUR 2.600

Auszahlungsbetrag EVV ordentliche Vorstandsmitglieder: EUR 60.000 (Zielbetrag) x [Zielerreichung Umsatz von 0 % x 40 % + Zielerreichung Free Cash Flow von 3 ,22% x 30 % + Zielerreichung EBT von 0 % x 30 %] x Modifier von 1,0 = EUR 600

  1. Auszahlung der EVV und Cap
    Der jährliche Auszahlungsbetrag der EVV ist auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Der Auszahlungsbetrag ist spätestens im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr, das für die EVV maßgeblich ist, zur Zahlung fällig.

9

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