Ad hoc-Mitteilung: Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmel- zungsrechtlichen Squeeze-out

Erlangen, 21. Januar 2021 - Dem Vorstand der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6), ist heute das förmliche Verlangen der HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Huma- nOptics AG auf die Holding durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der HumanOptics AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG be- schließen zu lassen. Die Holding beabsichtigt mit der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG erfol- gen soll, die Beteiligungsstruktur zu vereinfachen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfin- dung, die die Holding den übrigen Aktionären der HumanOptics AG für die Übertra- gung der Aktien gewähren wird, wird die Holding zu einem späteren Zeitpunkt mittei- len. Die Holding wird der Hauptversammlung der HumanOptics AG einen schriftlichen Bericht erstatten, welcher die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

Die Holding hält nach eigenen Angaben 3.249.870 Aktien der HumanOptics AG, die einem Anteil von rund 93,2 Prozent am Grundkapital der HumanOptics AG entspre- chen. Die Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handels- register des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

Kontakt:

HumanOptics AG

Investor Relations

Spardorfer Str. 150

91054 Erlangen

Telefon: +49 (0) 9131 50665-0

E-Mail: IR@humanoptics.com

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HumanOptics AG published this content on 21 January 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 January 2021 15:55:03 UTC