i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über
Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre

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i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen
über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre

26.01.2021 / 12:20
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i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf /
Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre

Im Februar 2020 zwischenzeitlich eingeleitete Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag zwischen der i:FAO Aktiengesellschaft (i:FAO) und
ihrer Mehrheitsaktionärin, der Amadeus Corporate Business AG (Amadeus),
wurden im März 2020 aufgrund der Auswirkungen der beispiellosen weltweiten
Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der daraus folgenden weltweiten
Reisebeschränkungen sowie der mit der pandemischen Entwicklung verbundenen
wirtschaftlichen Unsicherheit von Amadeus beendet.

Jetzt hat i:FAO von Amadeus den Vorschlag erhalten, von Neuem Verhandlungen
über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält rund 90,02 % des
Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender
Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur
Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat
Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren
zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit
§§
327a ff. AktG einzuleiten.

Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, von Neuem Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO
würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration
von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter
anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien
auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll
(sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde
von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen
gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.

Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die
nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai 2021
stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.


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