DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2018/2019 Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Mai 2018 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/2019 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat. Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ aktienrueckkaufprogramm veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZAktien anzunehmen. Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl
05.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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701889 05.07.2018