Unternehmensstrategie zu fördern. Es leistet in seiner Gesamtheit sowie mit seinen 
                            einzelnen Elementen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der 
                            Unternehmensstrategie, indem es Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte 
                            Unternehmensentwicklung setzt und die Belange der Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, 
                            Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft (Stakeholder) berücksichtigt. 
                            Das Vergütungssystem ist klar und verständlich gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des 
                            Aktiengesetzes (in der Fassung vom 12. Dezember 2019) und, soweit die Gesellschaft keine 
                            Abweichung erklärt, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
                            Fassung vom 16. Dezember 2019 ('DCGK'). Es gewährleistet, dass der Aufsichtsrat auf 
                            organisatorische Änderungen reagieren und gewandelte Marktbedingungen flexibel 
                            berücksichtigen kann. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen möchte der Aufsichtsrat den 
                            Vorstandsmitgliedern eine marktübliche und gleichzeitig wettbewerbsfähige Vergütung 
                            anbieten, um auch künftig herausragende Persönlichkeiten für die Gesellschaft gewinnen und 
                            auf Dauer binden zu können. 
                            Auf Basis des Vergütungssystems bestimmt der Aufsichtsrat die konkrete Vergütung der 
                            einzelnen Vorstandsmitglieder. Er berücksichtigt dabei die folgenden wesentlichen 
1.                          Leitplanken: 
                                                        Die Vergütung des Vorstandsmitglieds soll in einem angemessenen 
                                          *             Verhältnis zu dessen Aufgaben und Leistungen stehen. 
                                                        Die Vergütung des Vorstandsmitglieds soll die übliche Vergütung 
                                                        nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Sie soll insbesondere 
                                          *             der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage der 
                                                        Gesellschaft Rechnung tragen und auch die Relation zur 
                                                        Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigen. 
                                                        Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig 
                                                        orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig 
                                          *             orientierten Zielen übersteigen, um die Vergütung der 
                                                        Vorstandsmitglieder besonders auf die langfristige 
                                                        Unternehmensentwicklung auszurichten. 
                                                        Die individuelle Leistung eines Vorstandsmitglieds soll 
                                                        angemessen berücksichtigt werden. Dabei sollen Erfolge 
                                          *             honoriert werden. Zielverfehlungen sollen zu einer angemessenen 
                                                        Reduzierung der variablen Vergütung führen. Die 
                                                        Vergütungsstruktur soll aber nicht zum Eingehen unangemessener 
                                                        Risiken verleiten. 

Beschluss der Hauptversammlung, Anwendung und Überprüfung des Vergütungssystems


                            Der Aufsichtsrat erarbeitet und beschließt das Vergütungssystem im Einklang mit den 
                            gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des 
                            DCGK. Der Aufsichtsrat wird dabei von seinem Präsidial- und Nominierungsausschuss 
                            unterstützt. Die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorgesehenen Maßnahmen zur 
                            Vermeidung und zur Behandlung von Interessenkonflikten werden beachtet. 
                            Die Angemessenheit der Vergütung wird vom Aufsichtsrat anhand eines externen Vergleichs mit 
                            der Vergütung von Vorstandsmitgliedern vergleichbarer Unternehmen beurteilt. Für den 
                            externen Vergleich wird zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung 
                            insbesondere ein Branchenvergleich vorgenommen. Das Vergleichsumfeld ist dementsprechend 
                            neben der Größe der Gesellschaft und der geographischen Lage durch eine Berücksichtigung 
                            der Branchenzugehörigkeit geprägt. Auf eine fixe und statische Definition einer Peer Group 
                            hat der Aufsichtsrat bewusst verzichtet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine 
                            solche Verknüpfung mit einer fest definierten Peer Group zu nicht sachgerechten Ergebnissen 
                            führen kann. 
2.                          Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung auch 
                            die gesellschaftsinternen Verhältnisse. Dabei sieht er angesichts der Heterogenität der 
                            Vergütungsstruktur innerhalb des Gesamtunternehmens von einem förmlichen internen Vergleich 
                            der Vergütungen mit einem hierfür fest definierten Führungskreis ab, berücksichtigt aber 
                            die allgemeinen gesellschaftsinternen Vergütungsgepflogenheiten. 
                            Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen, wobei er bei deren 
                            Mandatierung auf deren Unabhängigkeit vom Vorstand und von der Gesellschaft achtet. 
                            Das vom Aufsichtsrat am 18. März 2021 beschlossene Vergütungssystem wird der ordentlichen 
                            Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt. 
                            Das vorliegende Vergütungssystem gilt seit seiner Verabschiedung durch den Aufsichtsrat und 
                            kommt seitdem bei Neubestellungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung. Die Umsetzung 
                            des Vergütungssystems erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Vorstandsdienstvertrags. 
                            Die Angemessenheit der Vergütungsbestandteile wird jährlich durch den Aufsichtsrat 
                            überprüft. 

Vergütungsbestandteile, Ziel-Gesamtvergütung und Maximalvergütung


                            Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und 
                            erfolgsabhängigen variablen Bestandteilen zusammen. Zur festen Vergütung gehören das 
                            Jahresfestgehalt sowie Nebenleistungen (Festvergütung). Die erfolgsabhängige variable 
3.                          Vergütung umfasst eine einjährige (Short Term Incentive, STI) und eine mehrjährige (Long 
                            Term Incentive, LTI) Komponente. 
 
                                          a. Festvergütung: Jahresfestgehalt und Nebenleistungen 
                                          Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Jahresfestgehalt, das in zwölf gleichen 
                                          Raten jeweils am Ende des Kalendermonats in bar ausbezahlt wird. 
                                          Weitere Bestandteile der Festvergütung sind Nebenleistungen, zu denen etwa 
                                          die Bereitstellung eines Dienstwagens, der Einbezug in eine 
                                          Unfallversicherung und ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 
                                          zählen. Im Wege der Entgeltumwandlung haben die Vorstandsmitglieder zudem die 
                                          Möglichkeit zusätzlich zum Jahresfestgehalt für jedes volle Geschäftsjahr 
                                          einen Betrag im Wert von 20% des Jahresfestgehalts für eine betriebliche 
                                          Altersversorgung zu nutzen. 
                                          Zudem schließt die Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder eine angemessene 
                                          D&O-Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus 
                                          dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft i. S. von § 93 Abs. 2 AktG 
                                          ab. 
                                          b. Variable, erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile; Ziel-Gesamtvergütung 
                                          Die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile sind das STI und das 
                                          LTI. Die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile hängen von der 
                                          Erreichung finanzieller und nicht-finanzieller Zielgrößen der Gesellschaft 

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March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)