Ordentliche Hauptversammlung der Jumia Technologies AG am 14. August 2023

Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapi- tals 2021/II unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Zusammenhang mit der Bedienung von Ansprüchen aus dem VRSUP 2019, dem VRSUP 2020 und dem VRSUP 2021

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in der zum Zeitpunkt der ordentlichen virtuellen Hauptver- sammlung vom 13. Juli 2022 bestehenden Fassung war der Vorstand nach Maßgabe des Genehmigten Kapitals 2021/II in der Zeit bis zum 8. Juni 2026 ermächtigt, das Grundka- pital jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 95.099.982,00 durch Ausgabe von bis zu 95.099.982 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ge- gen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, ein- mal oder mehrmals zu erhöhen. Im Rahmen dieser Ermächtigung unter dem Genehmigten Kapital 2021/II wurden Bezugsrechte der Aktionäre für eine oder mehrere Kapitalerhöhun- gen im Zusammenhang mit dem Genehmigten Kapital 2021/II ausgeschlossen, um unter anderem nach Wahl der Gesellschaft Aktien zur Bedienung von Ansprüchen aus erdienten Virtual Restricted Stock Units ("VRSUs"), die im Rahmen des VRSUP 2019, des VRSUP 2020 und des VRSUP 2021 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage der Zah- lungsansprüche aus den VRSUs auszugeben.

Der auf die neuen, zur Bedienung von Ansprüchen aus dem VRSUP 2019, dem VRSUP 2020 und dem VRSUP 2021 ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Bedingte Kapital 2021/III durch die Hauptversammlung vom

9. Juni 2021 oder der Ausnutzung vorhanden ist, nicht übersteigen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Auf diese Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurech- nen, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Bedingte Kapital 2021/III aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder eigenen Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen bzw. deren Investmentvehikel im Zusammenhang mit Beteili- gungsprogrammen ausgegeben oder übertragen wurden.

Seit der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. Juli 2022 hat die Gesellschaft wie folgt neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021/II unter Aus- schluss der Bezugsrechte der Aktionäre ausgegeben:

  • Am 12. Juli 2022 hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von 1.259.082 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 um EUR 1.259.082,00 von EUR 199.754.122,00 auf EUR 201.013.204,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden an die Juwel 179. V V UG (haftungsbeschränkt) in ihrer Eigenschaft als Zeichnungs- und Abwicklungstreuhänder für die Teilnehmer des

VRSUP 2019, des VRSUP 2020 und des VRSUP 2021 der Gesellschaft ausgege- ben. Die neuen Aktien wurden gegen Sacheinlage der Zahlungsansprüche der Teil- nehmer gegen die Gesellschaft aus erdienten VRSUs in Höhe von EUR 5.524.281,83 ausgegeben, die diese Teilnehmer an die Juwel 179. V V UG (haftungsbeschränkt) abgetreten hatten. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss am

15. Juli 2022 zugestimmt und die Kapitalerhöhung wurde am 6. August 2022 in das Handelsregister eingetragen.

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  • Am 18. Mai 2023 hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von 1.044.806 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 um EUR 1.044.806,00 von EUR 201.232.560,00 auf EUR 202.277.366,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden an die Juwel 179. V V UG (haftungsbeschränkt) in ihrer Eigenschaft als Zeichnungs- und Abwicklungstreuhänder für die Teilnehmer des VRSUP 2021 der Gesellschaft ausgegeben. Die neuen Aktien wurden gegen Sach- einlage der Zahlungsansprüche der Teilnehmer gegen die Gesellschaft aus erdien- ten VRSUs in Höhe von USD 1.811.693,60 (umgerechnet EUR 1.675.454,25) aus- gegeben, die diese Teilnehmer an die Juwel 179. V V UG (haftungsbeschränkt) ab- getreten hatten. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss am 26. Mai 2023 zugestimmt und die Kapitalerhöhung wurde am 20. Juni 2023 in das Handelsregister eingetra- gen.

Die neuen Aktien wurden in beiden Fällen zur Bedienung von Ansprüchen aus erdienten VRSUs, die im Rahmen des VRSUP 2019, des VRSUP 2020 und des VRSUP 2021 ge- währt wurden, gegen Sacheinlage in Form der Zahlungsansprüche aus den VRSUs aus- gegeben. Zu diesem Zweck hatte die Hauptversammlung, die das Genehmigte Kapi- tal 2021/II beschlossen hatte, die Bezugsrechte der Aktionäre ausgeschlossen.

Gemäß den vorstehenden Erwägungen stand der Bezugsrechtsausschluss im Zusam- menhang mit der oben beschriebenen Bedienung von Zahlungsansprüchen aus dem VRSUP 2019, dem VRSUP 2020 und dem VRSUP 2021 im Einklang mit der Ermächti- gung unter dem Genehmigten Kapital 2021/II und war insgesamt gerechtfertigt.

Berlin, im Juli 2023

Jumia Technologies AG

Der Vorstand

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