Kretam Holdings Berhad (KLSE:KRETAM) beginnt am 20. Juni 2024 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 19. Juni 2024 genehmigt wurde. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen berechtigt, bis zu 4 % seines ausgegebenen Aktienkapitals zurückzukaufen. Die zurückgekauften Aktien werden als eigene Aktien gehalten und anschließend weiterverkauft oder als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet oder übertragen oder eingezogen.

Die von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktien bereitzustellenden Mittel dürfen die Summe der Finanzmittel und der einbehaltenen Gewinne nicht übersteigen. Die Ermächtigung erlischt frühestens mit der nächsten Jahreshauptversammlung, dem Datum, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder dem Datum, an dem die Ermächtigung in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.