DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkauf KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation KWS SAAT SE / Aktienrückkauf Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Zwischenmeldung Die KWS SAAT SE hat im Zeitraum vom 22. Januar 2018 bis einschließlich 26. Januar 2018 insgesamt 2.387 Stückaktien der KWS SAAT SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2017 gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 10. Januar 2018 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) mitgeteilt. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 22. Januar 2018 bis einschließlich 26. Januar 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen Durchschnittskurse betragen:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 10. Januar 2018 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die KWS SAAT SE beläuft sich somit auf 5.075 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.kws.de/IR/ Mitarbeiterbeteiligungsprogramm abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der KWS SAAT SE erfolgte durch ein von der KWS SAAT SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Einbeck, den 30. Januar 2018 KWS SAAT SE Der Vorstand
30.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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