Die Link Holdings Limited gab bekannt, dass sie das ausstehende Prüfungshonorar für die von den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Jahr durchgeführte Prüfung noch nicht vollständig beglichen hat. Daher ist die Gesellschaft nicht in der Lage, die Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des am 31. Dezember 2022 endenden Jahres zu beauftragen, solange das ausstehende Prüfungshonorar nicht vollständig beglichen und die Anzahlung für das Prüfungshonorar im Rahmen des Prüfungsauftrags für 2022 nicht geleistet wurde. Unter diesen Voraussetzungen geht das Unternehmen davon aus, dass es nicht in der Lage sein wird, das geprüfte Jahresergebnis 2022 zu veröffentlichen und den Geschäftsbericht 2022 in Übereinstimmung mit den Regeln 18.48A und 18.49 der GEM Listing Rules bis zum 31. März 2023 zu versenden. Das Unternehmen bemüht sich derzeit nach Kräften, das Zahlungsproblem mit den Abschlussprüfern zu lösen.

Danach wird das Unternehmen eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, um den Prüfungsauftrag für das Jahr 2022 auszuhandeln und so bald wie möglich mit der entsprechenden Prüfungstätigkeit zu beginnen.