Link Holdings Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß den Regeln 18.53, 18.54 und 18.78 der GEM Listing Rules verpflichtet ist, die Ankündigung in Bezug auf die ungeprüften Zwischenergebnisse des Konzerns für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 zu veröffentlichen und seinen Zwischenbericht für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 an die Anteilseigner zu einem Zeitpunkt spätestens 45 Tage nach dem Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres des Unternehmens, d.h. am oder vor dem 14. August 2023, zu versenden. Da die Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022 voraussichtlich bis zum 24. August 2023 erfolgen wird und das ungeprüfte Zwischenergebnis 2023 und der Zwischenbericht 2023 bestimmte geprüfte Finanzinformationen aus dem geprüften Jahresergebnis 2022 enthalten werden, geht das Unternehmen davon aus, dass es nicht in der Lage sein wird, das ungeprüfte Zwischenergebnis 2023 zu veröffentlichen und den Zwischenbericht 2023 in Übereinstimmung mit den Regeln 18.53, 18.54 und 18.78 der GEM Listing Rules vor dem 14. August 2023 zu versenden. Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass die ungeprüften Zwischenergebnisse 2023 und der Zwischenbericht 2023 am selben Tag wie die geprüften Jahresergebnisse 2022 und der Jahresbericht 2022 veröffentlicht werden.

Das Unternehmen wird zu gegebener Zeit weitere Bekanntmachungen veröffentlichen, um die Anteilseigner über (i) das Datum der Verwaltungsratssitzung zur Prüfung und Genehmigung des geprüften Jahresergebnisses 2022 und des ungeprüften Zwischenergebnisses 2023, (ii) das Datum der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022 und des ungeprüften Zwischenergebnisses 2023 sowie den Versand des Jahresberichts 2022 und des Zwischenberichts 2023 und (iii) alle wesentlichen Entwicklungen in Bezug auf die oben genannten Punkte zu informieren.