LINZ TEXTIL HOLDING AG

Linz, FN 75631y

Beschlussvorschläge für die

  1. 145. ordentliche Hauptversammlung

    25. Mai 2023

  2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatte- ten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 weist einen Bilanzgewinn von EUR 18.759.360,35 aus.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlagen vor, aus dem im Jah- resabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn einen Betrag von EUR 2.100.000,00 basierend auf 300.000 Stückaktien, das entspricht einer Dividende von EUR 7,00 je Stückaktie, auszuschütten.

Der Ausschüttungsbetrag je Stückaktie setzt sich aus einer Basisdividende von EUR 4,00 und einer Bonusdividende von EUR 3,00 zusammen.

Des Weiteren schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den aus dem Bilanzgewinn verblei- benden Betrag in Höhe von EUR 16.659.360,35 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende gelangt am 01. Juni 2023 zur Auszahlung. Der Ex-Dividendentag für die Dividende ist der 30. Mai 2023.

3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

Der Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung zur Abstim- mung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter (§ 78d Abs. 1 AktG). Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78d Abs. 1 AktG).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlagen vor, den Vergü- tungsbericht für das Geschäftsjahr 2022, wie dieser auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite zugänglich gemacht wird, zu beschließen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2022
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2022
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

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  1. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Ge- schäftsjahr 2022
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlagen vor, die Aufsichts- ratsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 mit EUR 30.000,00 festzusetzen und die Verteilung innerhalb des Aufsichtsrates dem Aufsichtsrat zu überlassen.
  2. Wahlen in den Aufsichtsrat

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Linz Textil Holding AG setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Der Auf- sichtsrat der Linz Textil Holding AG besteht derzeit aus fünf gewählten Mitgliedern. Das Mandat des Aufsichtsratsmitglieds DI Friedrich Weninger, MBA endet mit Ablauf der or- dentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlägt vor, die Zahl der Mitglieder des Auf- sichtsrates auf sieben von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zu erhöhen.

Unter der Annahme, dass die Hauptversammlung beschließt, die Zahl der Aufsichtsratsmit- glieder wie vorgeschlagen zu erhöhen, unterliegt die Gesellschaft damit dem Anwendungsbe- reich von § 86 Abs. 7 AktG und es ist das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG zu berücksichtigen. Wenn sich der Aufsichtsrat aus sieben Kapitalvertretern zusammensetzt, sind somit mindestens zwei Sitze jeweils von Frauen und Männern zu besetzen. Vom Betriebsrat wurden keine Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt, sodass eine Angabe, ob ein Wider- spruch gem. § 86 Abs. 9 AktG erklärt wurde, entfallen kann.

Der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlägt somit weiters vor,

  • Herrn DI Friedrich Weninger, MBA, geb. 11.04.1957
  • Frau Laura Bianchini, BSc, geb. 04.03.1992
  • Herrn DI Peter Schraut, geb. 08.04.1964

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende jener Hauptversamm- lung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Damit würde das Mindestanteilsgebot gem. § 86 Abs. 7 AktG erfüllt.

Eine Reihung der vorgeschlagenen Personen zu den einzelnen Stellen wird nicht vorgenom- men.

Jede der vorgeschlagenen Personen hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG abgegeben, die gemeinsam mit den Lebensläufen dieser Personen auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl in nachstehender Weise an Wahlvorschläge gebun- den: Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssten spätestens am 17.05.2023 auf der Inter- netseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG.

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8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat der Linz Textil Holding AG schlägt vor, die PwC Oberösterreich Wirt- schaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hafenstraße 2a, 4020 Linz, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

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Linz Textil Holding AG published this content on 03 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 May 2023 12:45:06 UTC.