Arbonia hat Squeeze-out Verfahren eingeleitet; Looser Holding AG beabsichtigt die Dekotierung ihrer Aktien

Die Arbonia AG, Arbon (Arbonia), hat der Looser Holding AG mitgeteilt, dass sie aufgrund von Zukäufen weiterer Looser-Aktien gegenwärtig über eine Gesamtbeteiligung von mehr als 98 Prozent am Aktienkapital der Looser Holding AG verfügt und gestern beim zuständigen Gericht im Kanton Thurgau eine Klage betreffend Kraftloserklärung der restlichen Looser-Aktien gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes eingereicht hat.

Für die verbliebenen Publikumsaktionäre der Looser Holding AG bedeutet dies, dass die von ihnen gehaltenen Looser-Aktien gerichtlich für kraftlos erklärt und sie eine Entschädigung in der Höhe des im Rahmen des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots bezahlten Angebotspreises pro Looser-Aktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt. Der Angebotspreis pro Looser-Aktie betrug fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia mit einem Nennwert von je CHF 4.20 (Tauschkomponente) zuzüglich CHF 23.00 in bar (Barkomponente).

Die Looser Holding AG beabsichtigt, bei der SIX Swiss Exchange ein Gesuch um Dekotierung sämtlicher Aktien einzureichen. Die Dekotierung soll nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsentscheides erfolgen. Für die Zeitdauer bis zur effektiven Dekotierung wird der SIX Swiss Exchange ein Gesuch um Gewährung von Ausnahmen von bestimmten Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kotierung gemäss Kotierungsreglement eingereicht.


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