Zürich (awp) - Die Looser Holding wird nach der Übernahme durch Arbonia von gewissen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit. Ein entsprechendes Gesuch an die Schweizer Börse sei Mitte Februar bzw. nach Abschluss des Angebots eingereicht worden und von der SIX nun beantwortet worden, teilte Looser am Mittwoch mit.

Gemäss dem Entscheid der Börse muss Looser nun zum Beispiel keinen Geschäftsbericht 2016 mehr veröffentlichen. Zudem müssen keine Adhoc-Meldungen mehr publiziert werden, abgesehen von der Meldung zum Zeitpunkt der Dekotierung der Looser-Aktien. Befreit ist Looser u.a. auch von der Führung eines Unternehmenskalenders oder der Offenlegung von Management-Transaktionen.

Das Angebot von Arbonia an die Looser-Aktionäre war im letzten September veröffentlicht worden. Zum Ende das Angebots im Dezember hatte Arbonia dann einen Anteil von 97,53% an Looser gemeldet, der gemäss den Angaben zuletzt auf "über 98%" gestiegen ist. Arbonia hat dann Mitte Februar die Übernahme offiziell vollzogen und auch ein sogenanntes Squeeze-out Verfahren (Zwangsabfindung der restlichen Looser-Aktionäre) eingeleitet.

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