Man Sang International Limited gab bekannt, dass es zu einer Verzögerung bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse des Unternehmens für das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr (die Jahresergebnisse 2024) kommen kann, da das Unternehmen noch dabei ist, die notwendigen Informationen und Dokumente zu sammeln und zusammenzustellen, die der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens (der Wirtschaftsprüfer) benötigt, um das Prüfungsverfahren abzuschließen, und das Unternehmen daher zusätzliche Zeit benötigt, um die Jahresergebnisse 2024 fertigzustellen. Das Unternehmen arbeitet eng mit dem Wirtschaftsprüfer zusammen, um alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit das Prüfungsverfahren so bald wie möglich abgeschlossen werden kann. Das voraussichtliche Datum für die Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2024 muss jedoch noch mit dem Wirtschaftsprüfer besprochen und festgelegt werden und wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, die Jahresergebnisse 2024 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 30. Juni 2024) zu veröffentlichen. In Anbetracht der oben genannten Umstände wird das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein, das Jahresergebnis 2024 am oder vor dem 30. Juni 2024 zu veröffentlichen, wie es die Börsenzulassungsregeln verlangen. Gemäß Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln muss das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, das Jahresergebnis 2024 innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens zu veröffentlichen, seine Ergebnisse, die auf der Grundlage der mit den Wirtschaftsprüfern noch zu vereinbarenden Finanzergebnisse erstellt wurden, bekannt geben, soweit solche Informationen verfügbar sind.

Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. März 2024 endende Jahr zu veröffentlichen, da er möglicherweise nicht genau die finanzielle Leistung und/oder die Lage der Gruppe widerspiegelt und die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresabschlusses zu Verwirrung führen und für die Aktionäre und potenziellen Anleger der Gesellschaft irreführend sein könnte.