DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 22. Zwischenmeldung Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 22. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 25. Februar 2019 bis einschließlich 05. März 2019 wurden insgesamt Stück 250.125 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Munich Re') erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 07. Juni 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 08. Juni 2018 mitgeteilt wurde.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 08. Juni 2018 bis einschließlich 05. März 2019 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 4.510.180 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Munich Re erfolgt durch eine von der Munich Re beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Munich Re veröffentlicht (www.munichre.com). München, 06. März 2019 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München Der Vorstand
06.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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