PATRIZIA SE

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

12. Juni 2024

PATRIZIA SE

ISIN DE000PAT1AG3

Wertpapierkennnummer PAT1AG

Kennung 6de401cbb6f0ee11b53100505696f23c

Augsburg, im April 2024

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA SE

am Mittwoch, den 12. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ),

die gemäß § 16 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 118a Absatz 1 Aktiengesetz (AktG)1 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre ("Aktionäre") oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) stattfindet.

Die Veranstaltung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über ein passwortgeschütztes elektronisches System (InvestorPortal) in Bild und Ton live im Internet unter

https://ir.patrizia.ag/de/events-fuer-aktionaere/hauptversammlung

übertragen. Die Teilnahme und Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der unter "Weitere Angaben und Hinweise" enthaltenen Bestimmungen und Erläuterungen ermöglicht.

_____

1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des SE-Ausführungsgesetzes ("SEAG") nichts anderes ergibt.

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Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der KONGRESS AM PARK AUGSBURG, Saal

Lech, Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

Tagesordnung

Punkt 1 der Tagesordnung

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA SE zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an im Internet unter https://ir.patrizia.ag/de/events-fuer-aktionaere/hauptversammlungzugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert. Der Verwaltungsrat hat bereits den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

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Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA SE

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 261.608.546,41 EUR zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,34 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, d. h. insgesamt 29.277.549,60 EUR, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 232.330.996,81 EUR als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 86.110.440 EUR, eingeteilt in 86.110.440 Stückaktien. Die von der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt gehaltenen 6.241.036 eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung einer Dividende von 0,34 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.

Die Anpassung würde dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Die Dividende wird nach § 58 Abs. 4 Satz 2 (AktG) am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 17. Juni 2024 ausgezahlt.

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Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren

Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden geschäftsführenden Direktoren wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen geschäftsführenden Direktoren gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

  1. Wolfgang Egger
  2. Dr. Asoka Wöhrmann (geschäftsführender Direktor ab 02.05.2023)
  3. Thomas Wels (geschäftsführender Direktor bis 30.04.2023)
  4. Christoph Glaser
  5. Slava Shafir (geschäftsführender Direktor ab 01.06.2023 bis 21.11.2023)

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Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. Es ist beabsichtigt über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

  1. Uwe H. Reuter
  2. Jonathan Feuer
  3. Axel Hefer
  4. Marie Lalleman
  5. Philippe Vimard
  6. Saba Nazar
  7. Wolfgang Egger

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Punkt 5 der Tagesordnung

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenmitteilungen

Der Verwaltungsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:

  1. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Zweigniederlassung Frankfurt am Main - wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Geschäftsjahr 2024 bestellt.
  2. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Zweigniederlassung Frankfurt am Main - wird zudem zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2025 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlungen an den Verwaltungsrat für die Beschlussvorschläge 5 a) und b) frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) genannten Art auferlegt wurde.

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Punkt 6 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Für die PATRIZIA als börsennotierte monistische SE gilt dies entsprechend. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Anschluss als Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 wiedergegeben sowie über die Internetseite der Gesellschaft unter folgender Adresse abrufbar: https://ir.patrizia.ag/de/corporate-governanceund werden dort auch während der ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA SE am 12. Juni 2024 zugänglich sein.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

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Punkt 7 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE aus mindestens drei und höchstens zwölf Mitgliedern. Die konkrete Größe bestimmt die Hauptversammlung durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit. Am 25. Mai 2023 hat die Hauptversammlung festgelegt, dass der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE aus sieben Mitgliedern besteht.

Nunmehr ist beabsichtigt, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats anzupassen. Ziel ist es, die Effizienz des Verwaltungsrats noch weiter zu erhöhen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu beschließen:

"Der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE besteht aus fünf Mitgliedern."

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Punkt 8 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juni 2024 endet die Amtszeit von allen amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats mit Ausnahme des Verwaltungsratsmitglieds Jonathan Feuer, der für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, gewählt ist. Aus diesem Grund und aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 7 genannten Anpassung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist die Neuwahl von vier Mitgliedern des Verwaltungsrats erforderlich. Der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE setzt sich gemäß § 23 Abs. 1 SEAG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens drei und höchstens zwölf Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung.

Die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats erfolgt nach § 7 Abs. 3 Satz 2 der Satzung grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Abweichend hiervon kann die Hauptversammlung für Mitglieder des Verwaltungsrats gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der Satzung aber auch eine kürzere Amtszeit bestimmen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit den folgenden Amtszeiten zu wählen:

8.1

Herr Wolfgang Egger, wohnhaft in Augsburg (Deutschland), geschäftsführender Direktor und Mitglied des Verwaltungsrats der PATRIZIA SE, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juni 2024 und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, gewählt.

8.2

Frau Saba Nazar, wohnhaft in London (Großbritannien), Managing Director und Chair of Global Financial Sponsors Group bei BofA Securities, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juni 2024 und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, gewählt.

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Patrizia AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 12:24:07 UTC.