Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG gemäß § 161 AktG

"Vorstand und Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  1. Einrichtung eines Hinweisgebersystems für Beschäftigte (Ziff. A.2)
    Nach der Empfehlung in Ziff. A.2 DCGK soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
    Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass aufgrund der geringen Unternehmensgröße sowie der unternehmensinternen Vertrauenskultur etwaige Rechtsverstöße direkt kommuniziert werden. Außerdem stehen Vorstand und Aufsichtsrat einem Hinweisgebersystem aufgrund der damit verbundenen potenziellen Nachteile, so insbesondere des Missbrauchsrisikos und einer Atmosphäre des Misstrauens mit negativen Auswirkungen auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation, ablehnend gegenüber.
  2. Nachfolgeplanung, Diversity und Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer B und C):
    Der Aufsichtsrat soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) achten und mit dem Vorstand, diesen betreffend, für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Aufsichtsrat entscheidet bei der Besetzung des Vorstands allein nach Sachverstand und Kompetenz. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Gleiches gilt für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand ist auf Grund des Alters des Vorstands und der Größe des Unternehmens bisher nicht angezeigt. Der Kodex empfiehlt in Ziffer B.5 ferner die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und in Ziffer C.2 des Aufsichtsrates. Bei der pferdewetten.de AG bestehen für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats derzeit keine Altersgrenzen, da die Festlegung einer bestimmten Altersgrenze nicht adäquat ist, sondern vor allem die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen relevant sind.
  3. Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (Ziffer D.1)
    Die Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates wird aktuell noch im Aufsichtsrat diskutiert.
  4. Vergütung des Vorstands (Ziffer G.6):
    Gemäß Ziffer G.6 haben variable Vergütungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll und sowohl

positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung tragen soll. Dieser Anteil soll die Vergütung der kurzfristigen Ziele übersteigen.

Der Aufsichtsrat hält die Vergütung des Vorstands trotz der vorstehend genannten Abweichungen vom Kodex für angemessen.

  1. Vergütung der variablen Vergütung in Form von Aktien bzw. Aktienoptionen (Ziffer G.10)
    Der Aufsichtsrat hält die Vergütung des Vorstands trotz der vorstehend genannten Abweichungen vom Kodex für angemessen.
  2. Zusagen für Leistungen nach einem Kontrollwechsel (Ziffer G.14)
    Der Aufsichtsrat ist aktuell der Meinung, dass dem Vorstand eine angemessene Leistung zusteht, wenn seine Ziele nicht mehr mit den Zielen neuer Gesellschafter übereinstimmen und der Vorstandsvertrag aufgelöst wird.
  3. Aufsichtsratsvergütung (Ziffer G.17)
    Der Aufsichtsrat verzichtet aktuell auf eine erhöhte Vergütung für Stellvertreter Positionen oder Ausschussmitglieder."
  4. Veröffentlichung der Jahres- und Konzernabschlüsse
    Nach den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein.
    Diese Frist wird für den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geringfügig überschritten.
    Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass dem erst am 11. März 2024 berufenen neuen Finanzvorstand ausreichend Zeit gegeben werden soll, sich in maßgebliche Sachverhalte zur Beurteilung des Konzern- und Jahresabschlusses einzuarbeiten. Gleichzeitig soll die noch nicht vollständig vollzogene Kapitalerhöhung 2024, soweit angezeigt, in den Abschlüssen berücksichtigt werden.
    Die Gesellschaft beabsichtig, die Empfehlung F.2 des DCGK in den folgenden Jahren wieder einzuhalten.

Pferdewetten.de AG

Düsseldorf, im März 2024

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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pferdewetten.de AG published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 07:59:04 UTC.