Madhuri S Pitti und Pitti Electrical Equipment Private Limited haben die Übernahme von bis zu 20% der Anteile an Pitti Laminations Ltd. (BSE: 513519) von den bestehenden Aktionären abgeschlossen.
Die Transaktion unterliegt der Genehmigung durch die Reserve Bank of India gemäß dem Foreign Exchange Management Act, Banken und Finanzinstitute. Kotak Mahindra Bank und State Bank of India haben der Transaktion zugestimmt, andere Banken müssen noch zustimmen. Am 31. Dezember 2012 äußerte sich die SEBI mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 gemäß dem Vorbehalt von Regulation 18(2) zu dem am 19. September 2011 eingereichten Entwurf des Angebotsschreibens dahingehend, dass der Angebotspreis geändert werden sollte. Die SEBI hat das gesetzlich verankerte Recht, gegen die SAT-Verfügung vor dem Obersten Gerichtshof von Indien Berufung einzulegen. Die SEBI hat in ihren Schreiben vom 5. Dezember 2013 und 2. Januar 2014 angewiesen, das Angebot nicht durchzuführen, da sie beabsichtigt, gegen die SAT-Verfügung Berufung einzulegen. Preeti Swaroop und Venkata Raveendra R von BOB Capital Markets Ltd. fungierten als Finanzberater und Bigshare Services Pvt. Ltd. fungierte als Registerführer für Madhuri S Pitti und Pitti Electrical Equipment. National Securities Depository Ltd. fungierte als Depotbank für Madhuri S. Pitti und Pitti Electrical Equipment. D. V. Aditya & Co. fungierte als Buchhalter für Madhuri S Pitti und Pitti Electrical Equipment.
Madhuri S Pitti und Pitti Electrical Equipment Private Limited haben die Übernahme von bis zu 20% der Anteile an Pitti Laminations Ltd. (BSE: 513519) von den bestehenden Aktionären am 12. Oktober 2022 abgeschlossen.
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