Pixium Vision gab am Montag bekannt, dass das Pariser Handelsgericht am 18. Dezember über das einzige Übernahmeangebot entscheiden wird, das bei den Insolvenzverwaltern eingegangen ist.

Gleichzeitig mit dieser Entscheidung wird die Justiz auch über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens entscheiden müssen, in dem sich der Spezialist für bionisches Sehen befindet.

Zur Erinnerung: Vor der Angebotsfrist am 20. November wurde nur ein Übernahmeangebot eingereicht, und der Kandidat hat bis zum 13. Dezember 2023 Zeit, sein Angebot zu verbessern.

In diesem Zusammenhang plant die Gesellschaft, bei Euronext die Streichung der Pixium-Aktien zu beantragen.

In einer Pressemitteilung lenkt die Gruppe die Aufmerksamkeit der Anleger auf die Tatsache, dass die Erlöse aus der Veräußerung beim derzeitigen Stand des Angebots und in Anbetracht des Verschuldungsniveaus keine vollständige oder teilweise Rückzahlung an die Aktionäre ermöglichen werden.

Die an der Pariser Börse notierte Aktie von Pixium Vision fiel um mehr als 22%, womit sich ihr Rückgang seit Jahresbeginn auf mehr als 98% beläuft.

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