DGAP-Ad-hoc: plenum AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
plenum AG legt Einzelheiten der Kapitalerhöhung fest

04.09.2017 / 17:10 CET/CEST
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Frankfurt, den 04. September 2017, [16:00] Uhr - Die Hauptversammlung der plenum Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") vom 26. Juni 2017 hatte beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 727.468 durch Ausgabe von bis zu 727.468 neuen, auf den Namen lautende Stück-Aktien ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung dergestalt festgelegt, dass die Dero Bank AG, München, zur Zeichnung der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie zugelassen wurde, verbunden mit der Verpflichtung, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft binnen der Bezugsfrist (voraussichtlich vom 13. September 2017 bis zum 26. September 2017) zum Bezugspreis von EUR 1,25 je Neuer Aktie ("Bezugspreis") im Verhältnis 4 : 3 zum Bezug anzubieten. Die Neuen Aktien gewähren einen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn ab dem 01. Januar 2017. Der Vorstand hat zudem festgelegt, dass Neue Aktien, die nicht binnen der Bezugsfrist in Ausübung des Bezugsrechts bezogen werden, im Rahmen eines Mehrbezugs erworben werden können. Werden nicht sämtliche Neuen Aktien in Ausübung des Bezugsrechts sowie im Rahmen des Mehrbezugs erworben, können die verbleibenden Neuen Aktien Dritten im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten werden.

Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 11. September 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

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