R I L Property PLC gab bekannt, dass Herr L. W. D. Abeyarathne, der bisher als unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied galt, mit Wirkung vom 7. März 2024 als nicht-unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied neu eingestuft wird. Diese Änderung ist darauf zurückzuführen, dass Herr L. W. D. Abeyarathne die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäß Abschnitt 9.8.3 (v) der Börsenzulassungsregeln nicht mehr erfüllt.
R I L Property plc gibt die Neueinstufung von L. W. D. Abeyarathne als nicht unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bekannt
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