Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in jeweils gültiger Fassung im Geschäftsjahr 2021 nicht vollständig entsprochen wurde und auch zukünftig nicht vollständig entsprochen werden wird.

Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Readcrest Capital AG den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.

Hamburg im April 2022

Readcrest Capital AG

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Readcrest Capital AG published this content on 14 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 April 2022 12:15:04 UTC.