Die US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland, Kalifornien, lehnte den Antrag von Robinhood auf Abweisung der Klage ab und erklärte, die Kunden seien berechtigt, wegen der Wertpapiere zu klagen, die sie auf der Plattform gekauft und verkauft haben.

Robinhood hatte behauptet, die Kunden seien nicht klageberechtigt, weil sie keine falschen Angaben über die Emittenten dieser Wertpapiere gemacht hätten.