Der Verwaltungsrat der Suoxinda Holdings Limited gab bekannt, dass Herr Song Hongtao (Herr Song) mit Wirkung vom 15. Juli 2022 vom nicht-geschäftsführenden Direktor zum geschäftsführenden Direktor umgewandelt und zum Mitglied des Vergütungsausschusses der Gesellschaft ernannt wurde. Herr Song bleibt weiterhin als Vorstandsvorsitzender tätig. Herr Song, 44 Jahre alt, wurde mit Wirkung vom 15. Juli 2022 zum geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied ernannt und bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats. Er ist für die Formulierung der Geschäftsstrategie der Gruppe verantwortlich und leitet den Vorstand, um die Ziele der Gruppe
zu erreichen. Herr Song trat im Juni 2004 als Vertriebsleiter in die Gruppe ein und wurde im Mai 2006 zum stellvertretenden Geschäftsführer ernannt. Im Dezember 2015 wurde er zum
Geschäftsführer und Direktor der Gruppe ernannt und im Dezember 2018 zum Vorstandsvorsitzenden und Executive Director. Er wurde am 28. März 2022 von
von einem Executive Director zu einem Non-Executive Director umgewandelt. Er ist auch als Geschäftsführer oder Direktor mehrerer Tochtergesellschaften der Gruppe tätig. Er erwarb im Juni 2000 einen
Bachelor-Abschluss in Jura am Southern Institute of Metallurgy (jetzt bekannt als Jiangxi University of Science and Technology). Herr Song verfügt über mehr als 18 Jahre Erfahrung in der Informationstechnologie-Dienstleistungsbranche. Insbesondere verfügt Herr Song seit 2013 über fast 10 Jahre Erfahrung im Bereich Datenlösungsdienste. Vor seinem Eintritt in die Gruppe war Herr Song von Juni 2001 bis Mai 2004 als Business Manager bei der Shenzhen Meicheng Technology Company Limited tätig. Herr Lam Chun Hung Stanley (Herr Lam) wurde zum stellvertretenden Bevollmächtigten von Herrn Song gemäß Regel 3.06(2) der Börsenzulassungsregeln ernannt. Der Vorstand möchte diese Gelegenheit nutzen, um Herrn Lam zu seiner neuen Ernennung zu begrüßen.
Mit der Ernennung von Herrn Song zum bevollmächtigten Vertreter mit Wirkung vom 15. Juli 2022 hat die Gesellschaft die Anforderung von zwei bevollmächtigten Vertretern gemäß Regel 3.05 der Börsenzulassungsregeln erfüllt.