DGAP-Ad-hoc: SMT Scharf AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 
SMT Scharf AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital und plant Joint Venture in China; 
Abschluss der China-III-Zulassung erst in Q3 2021 erwartet 
2021-05-25 / 15:35 CET/CEST 
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SMT Scharf AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital und plant Joint Venture in China; 
Abschluss der China-III-Zulassung erst in Q3 2021 erwartet 
Hamm, 25. Mai 2021 - Der Vorstand der SMT Scharf AG (der "SMT") (WKN 575198, ISIN DE0005751986) hat heute mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage unter 
Ausgabe von bis zu 901.456 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht 
beschlossen ("Neue Aktien"). Dies entspricht einer Erhöhung des bestehenden Grundkapitals der SMT um bis zu 19,5 %. Die 
Quirin Privatbank AG, Berlin, hat sich gegenüber der SMT verpflichtet, den Altaktionären die Neuen Aktien in einem 
Bezugsverhältnis von 41:8 anzubieten (mittelbares Bezugsrecht); d. h. einundvierzig alte Aktien berechtigen zum Bezug 
von acht Neuen Aktien. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf Bezugsrechte aus Stück 38 
Aktien verzichtet. 
Der Bezugspreis pro Neuer Aktie beträgt 8,86 Euro. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung ergeben sich aus dem 
Bezugsangebot, das voraussichtlich im Laufe des 1. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Bezugsfrist 
wird voraussichtlich am 2. Juni 2021 um 00:00 Uhr (MESZ) beginnen und am 16. Juni um 24:00 Uhr (MESZ) enden. 
Neue Aktien, die nicht im Zuge der Ausübung von Bezugsrechten von Aktionären der SMT erworben werden, werden im Wege 
einer Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern platziert werden. 
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt und werden voraussichtlich am oder kurz nach dem 
28. Juni 2021 in den Handel im Freiverkehrssegment m:access der Börse München einbezogen werden. 
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung wie folgt zu verwenden. Etwa 40 % sollen zur 
Finanzierung des weiteren operativen und strategischen Wachstums der SMT Scharf AG und ebenfalls zu ca. 40 % zur 
Finanzierung von Maßnahmen im Hinblick auf die ab 2021 notwendige neue Zulassung (China III) und Auswirkungen der 
Verzögerung verwendet werden. Weitere rd. 20 % sollen für die Finanzierung von Investitionen zum Einstieg in die 
internationale Geschäftstätigkeit im Bereich Elektromobilität außerhalb des Kohlemarktes verwendet werden. 
Das öffentliche Angebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 WpPG. Aktionären und Investoren wird daher empfohlen, 
insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft, das voraussichtlich am 28. Mai 2021 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter https://www.smtscharf.com in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein wird, 
aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte auszuüben, zu erwerben oder zu veräußern oder 
Aktien zu erwerben oder zu veräußern. 
Die bestehenden Aktionäre der SMT, die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Share Value Stiftung, beabsichtigen 
jeweils Festbezugserklärungen abzugeben, mit welchen sie sich gegenüber der Gesellschaft verpflichten, ihre 
Bezugsrechte aus den von ihnen jeweils gehaltenen Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung auszuüben. 
Ferner gibt die SMT bekannt, dass sie eine Kooperationsvereinbarung mit der Famous Industrial Group GmbH, Düsseldorf (" 
Famous") zur Gründung eines chinesischen Joint Venture abgeschlossen hat. Nach der Kooperationsvereinbarung wird es 
Famous obliegen, den Kontakt zu chinesischen Partnerunternehmen zu etablieren und über den Abschluss einer 
Rahmenvereinbarung die Gründung eines Joint Ventures sowie die Lieferung von Komponenten für 
Einschienenhängebahnsystemen durch die SMT an das Joint Venture Unternehmen zu vermitteln. Das Joint Venture soll vorab 
definierte wesentliche Kernkomponenten von SMT in Deutschland, von Tochtergesellschaften der SMT oder von bestehenden 
Joint Ventures von SMT in China beziehen. 
Im Zuge der Kooperation zwischen Famous und SMT ist die Famous Holding GmbH daran interessiert, eine Beteiligung von 
rd. 3 % des Grundkapitals der SMT zu erwerben. Unter Bezugnahme auf die heute vom Vorstand der SMT beschlossene 
Kapitalerhöhung beabsichtigt die FamousHolding GmbH, einen Zeichnungsvorvertrag mit SMT zu unterzeichnen, in welchem 
sie sich verpflichtet, im Rahmen der Privatplatzierung nicht bezogene Neue Aktien in einem Umfang von bis zu EUR 1,3 
Mio zu zeichnen. 
Auf Basis neuer Erkenntnisse informiert die SMT des Weiteren darüber, dass der Abschluss der China-III-Zulassung aller 
Voraussicht nach nicht wie bislang erwartet im ersten Halbjahr 2021 erfolgen wird, sondern erst im dritten Quartal 2021 
zu erwarten ist. Zwar sind die erforderlichen Tests im Rahmen der China-III-Zulassung bei der chinesischen 
Aufsichtsbehörde weitestgehend erfolgreich absolviert worden. Jedoch ist angesichts der noch durch die Aufsichtsbehörde 
durchzuführenden aufwendigen Dokumentation und der derzeitigen hohen Arbeitsbelastung der Behörde damit zu rechnen, 
dass das China-III-Zertifikat nicht mehr im zweiten Quartal 2021 erteilt werden wird. 
Kontakt 
Investor Relations 
cometis AG 
Thorben Burbach 
Tel: +49(0)611 - 205855-23 
Fax: +49(0)611 - 205855-66 
E-Mail: burbach@cometis.de 
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2021-05-25 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ 
Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  SMT Scharf AG 
              Römerstrasse 104 
              59075 Hamm 
              Deutschland 
Telefon:      +49 2381 960-01 
Fax:          +49 2381 960-311 
E-Mail:       info@smtscharf.com 
Internet:     www.smtscharf.com 
ISIN:         DE0005751986 
WKN:          575198 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München (m:access), Tradegate Exchange 
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1200393 2021-05-25 CET/CEST


 
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May 25, 2021 09:36 ET (13:36 GMT)