Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Klagenfurt (pta013/01.04.2021/11:00) - Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h, lädt zur

24. ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 4. Mai 2021 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnstraße 89

Fax: +43 463 32109 795 Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung

Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG am 4. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG am 4. Mai 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter am Sitz der Gesellschaft in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnstraße 89, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann auch in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse des von ihnen jeweils bevollmächtigten Stimmrechtsvertreters, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig für die angemeldeten Aktionäre akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID 19 GesV.

Alle angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft, die eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung am 4. Mai 2021 ab ca. 11:00 Uhr live im Internet unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) wünschen, bitten wir ihre Kontaktdaten wie im Vollmachtsformular samt Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorab per E-Mail an investor.relations@sw-umwelttechnik.com bis zum 3. Mai 2021 um 9:00 Uhr zu übermitteln, damit der Link und der Zugangscode zur virtuellen Teilnahme übermittelt werden können.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (Teilnahmeinformation) hingewiesen.

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 (Grundkapital und Aktien)

8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020

9. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021

Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. April 2021, bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, Abteilung Investor Relations, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG zu nehmen:

- Einberufung der Hauptversammlung - Geschäftsbericht 2020, darin enthalten:Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates, Corporate Governance Bericht - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Anhang und Lagebericht - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 - Unterlagen des Aufsichtsratskandidaten samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG - Satzungsgegenüberstellung zum Tagesordnungspunkt 7 - Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 - Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 - Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (Teilnahmeinformation) - Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV - Frageformular - Formulare für den Widerruf einer Vollmacht

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG) Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären), § 118 AktG (Auskunftsrecht) und § 119 AktG (Antragstellung in der Hauptversammlung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 13. April 2021 (21. Tag vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 23. April 2021 (7. Werktag vor der HV) zugehen.

Die Übermittlung des Verlangens nach § 109 AktG hat schriftlich (handschriftlich unterfertigt) an die Adresse A 9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, mittels Post, Boten oder mittels E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur an investor.relations@sw-umwelttechnik.com zu erfolgen. Für das Verlangen nach § 110 AktG genügt die Übermittlung an die Gesellschaft mittels Post an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, schriftlich oder auch per Telefax (+43 463 32109 795) oder per E-Mail an investor.relations@sw-umwelttechnik.com.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 128 Abs 4 AktG Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihr Recht nach § 128 Abs 4 AktG (Beantragung einer Stimmrechtsbestätigung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesem Aktionärsrecht gemäß § 128 Abs 4 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich.

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April 01, 2021 05:00 ET (09:00 GMT)