Tatia Global Vennture Limited hat eine endgültige Entscheidung des Hon'ble Securities Appellate Tribunal (SAT) erhalten, in der die Gründe des Unternehmens gegen
bestätigt werden, die das Unternehmen gegen die SEBI-Verfügung vom 28. Mai 2021 vorgebracht hatte. Das Hon'ble SAT hat in seinem Beschluss den Standpunkt des Unternehmens bestätigt und damit festgestellt, dass es sich bei dem Unternehmen nicht um eine Briefkastenfirma handelt, die von der BSE/MCA willkürlich in die Liste der Fälle aufgenommen wurde. In der Verfügung wurde ferner bestätigt und festgehalten, dass zu keinem Zeitpunkt ein Fehlverhalten des Unternehmens oder seines Managements vorlag, das die Geschäftstätigkeit des Unternehmens
beeinträchtigt oder einem der Beteiligten einen Schaden zugefügt hätte. Darüber hinaus hat die Hon'ble SAT auch die negative Bemerkung des Forensic Auditors auf der Grundlage der von der Gesellschaft vorgelegten Fakten zurückgewiesen. informieren, dass alle Anschuldigungen gegen den Vorstand und die wichtigsten Führungskräfte der Gesellschaft von der Hon'ble SAT aufgehoben wurden. Die Hon'ble SAT hat jedoch bestimmte Versäumnisse in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften bestätigt, die nicht vorsätzlich waren, sondern auf verfahrenstechnische und technische Probleme seitens des Unternehmens zurückzuführen sind, und hat daher die Höhe der Strafe in diesem Fall auf insgesamt INR 10.00.000/- (nur zehn Lakhs) begrenzt.