KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Pauschalurlaubern gegenüber ihrem Reiseveranstalter gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass ein Hinweis im Kleingedruckten auf die Verantwortung eines lokalen Ausflugsanbieters den Reiseveranstalter nicht automatisch von der Haftung entbindet. Die Kläger hatten bei einer Geländewagen-Tour in Bulgarien im Sommer 2013 einen Unfall und fordern von Alltours Schmerzensgeld. Das Düsseldorfer Unternehmen hatte die Tour aus seinem Ausflugsprogramm nur vermittelt - nach Auffassung des zuständigen Senats war das für die Urlauber aber nicht klar genug erkennbar. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss den Fall nun erneut verhandeln. (Az. X ZR 4/15)/sem/DP/jha