St.Gallen/Bern (awp) - Der Zahlungsabwickler Markant hat in einem von der Wettbewerbskommission (Weko) eingeleiteten Verfahren wegen möglicher Kartellrechts-Verstösse vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Rückschlag erlitten. Die Hausdurchsuchung der Weko war laut dem Urteil rechtmässig.

Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Einsprache gegen die von der Weko verfügte Hausdurchsuchung bei Markant abgelehnt, teilte der Spirituosenverband Spiritsuisse mit Verweis auf das AWP vorliegende und durchgehend anonymisierte Urteil am Dienstag mit. Die betroffene Firma Markant bestätigte den vom Gericht bereits am 4. März gefällten Entscheid auf Anfrage von AWP.

Durchsuchung ist rechtmässig

Hintergrund des Entscheids ist eine im September bekannt gewordene Weko-Untersuchung gegen mehrere Gross- und Detailhandelsunternehmen und den Zahlungsabwickler Markant. Das Verfahren betrifft allfällige wettbewerbsbeschränkende Massnahmen gegenüber Lieferanten von Gütern des täglichen Bedarfs, also auch von Unternehmen aus der Spirituosenbranche.

Die Weko hatte in diesem Zusammenhang eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von Dokumenten unter anderem bei Markant angeordnet. Dagegen wehrte sich die Firma nicht wie in solchen Fällen üblich vor dem Bundesstrafgericht, die Firma gelangte ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

Markant habe namentlich die Durchführung einer Hausdurchsuchung als unzulässig erachtet, schreibt ein Sprecher der Firma. Denn der von der Weko untersuchte Sachverhalt sei den Wettbewerbsbehörden bereits seit über zehn Jahren bekannt gewesen und eine dazu durchgeführte Marktbeobachtung sei damals mangels Anhaltspunkten ohne Folgen eingestellt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde dennoch abgelehnt. Die Durchsuchung sei recht- und verhältnismässig gewesen, heisst es im Urteil.

Es besteht Verdacht

Die Weko verfüge über Anhaltspunkte zu unzulässigen Wettbewerbsabreden der beteiligten Unternehmen und es gebe hinreichenden Tatverdacht und Ermittlungsbedarf, schreibt das Gericht. Es seien weder Gründe ersichtlich noch von der Beschwerdeführerin geltend gemacht worden, die gegen eine mögliche Beweiseignung der beschlagnahmten Dokumente sprächen.

Markant hatte laut Urteil versucht geltend zu machen, dass es nicht angehen kann, dass sie für ihre Anschlusshäuser "herhalten" müsse. Das Gericht weist dies aber zurück. Schliesslich gebe es Hinweise, dass Massnahmen von der Beschwerdeführerin selbst "koordiniert und organisiert" wurden.

Markant hat die Möglichkeit, das Urteil vor Bundesgericht anzufechten. Das werde geprüft, hiess es. Die Weko gibt derweil zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar zum laufenden Verfahren gegen Markant ab, wie es auf Anfrage hiess.

Mutmassliche Absprachen

Von der Weko-Untersuchung sind neben der Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG insgesamt 15 angeschlossene Gross- und Detailhändler betroffen, wie die Weko im September bestätigt hatte. Dazu zählen Landi, Loeb, Manor, Valora, die Migros-Tochter Saviva, Volg oder die auf Süsswaren und Snacks spezialisierte Cruspi SA, die unter anderem die Marken Haribo, Maoam und Ritter Sport vertreibt.

Lieferanten seien dazu angehalten worden, das Inkasso über Markant abzuwickeln, lautet ein Vorwurf. Die Rede war dabei von der Androhung von "kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs". Will heissen: Falls die betroffenen Lieferanten nicht bereit waren, ihre Geschäfte über Markant abzuwickeln, flogen ihre Produkte aus den Regalen.

Die von den Lieferanten an Markant bezahlten Gebühren wurden dann laut Weko angeblich teilweise an die Gross- und Detailhändler ausbezahlt. Leidtragende dieser Praxis sind die Lieferanten.

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