Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Inhaltsverzeichnis

5 Zwecke

  1. Geltungsbereich
  2. Grundsätze

9 Menschenrechte

10 Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

14 Umwelt

  1. Commitment für die Gemeinschaft
  2. Informationsmanagement und -sicherheit
  1. Beziehungen zu Dritten
  2. Culture of Lawfulness
  1. Valora Integrity Liney
  2. Definitionen

27 Überprüfungen/Einhaltung

Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Zweck

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Die Mission von Valora besteht darin, den Aufbau von wirtschaftli- chem Wert durch die Schaffung von sozialen Werten zu flankieren. Aus diesem Grund ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass unse- re Geschäftstätigkeit und die unserer Geschäftspartner ethisch und integer auf der Grundlage verantwortungsvoller Geschäftspolitik, -grundsätze und -praktiken, die den geltenden Gesetzen und Best Practices entsprechen, durchgeführt werden.

Der Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner wurde auf der Grundlage des Valora Verhaltenskodex und der Konzernweisungen erstellt und enthält Mindesterwartungen, die wir an unsere Ge- schäftspartner in Schlüsselbereichen wie Menschen- und Arbeits- rechte, Nachhaltigkeit, Culture of Lawfulness und Informationssi- cherheit stellen; es liegt daher in der Verantwortung des Geschäfts- partners, in seiner Geschäftsbeziehung zu Valora die zur Einhaltung der Grundsätze des Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner notwendigen Methoden und Praktiken anzuwenden.

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der An- forderungen dieses Verhaltenskodexes für Geschäftspartner den Ge- schäftspartner nicht davon befreit, weitergehende Anforderungen zu erfüllen, die sich aus den auf ihn anwendbaren Gesetzen und sonsti- gen Rechtsvorschriften ergeben. Der Verhaltenskodex für Geschäfts- partner legt lediglich die Mindeststandards fest.

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Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Geltungsbereich

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Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist von allen zukünftigen und aktuellen Geschäftspartnern von Valora einzuhalten. Als Ge- schäftspartner gelten natürliche und juristische Personen, die Waren anbieten, Dienstleistungen erbringen oder Vertriebspartner, Agenten, Vermieter, Mittelspersonen oder Vertreter sind, sowie alle Dritten, die im Namen von Valora handeln und/oder diese vertreten.

Valora ist bestrebt, ethische Geschäftspraktiken in allen Lieferketten einzuhalten. Entsprechend erwartet Valora von allen Geschäftspart- nern, dass sie auch ihre Subunternehmer zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken verpflichten. Dies bedeutet, dass der Geschäfts- partner von Valora dafür verantwortlich ist, dass seine Subunterneh- mer die gleichen oder ähnlich hohe Standards und Grundsätze wie die im Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegten ein- halten. Der Geschäftspartner beurteilt daher die Risiken möglicher Verstösse gegen diese Standards und Grundsätze und trifft geeignete Massnahmen. Somit können Valora und ihre Geschäftspartner Integ- rität, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung über ihr gesamtes Lieferkettennetz hinweg gemeinsam fördern.

Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unvor- hergesehene Sachverhalte werden jedoch im Einklang mit unserem Valora Verhaltenskodex, den Best-Management-Kriterien und den Corporate-Governance-Practices geklärt.

Bei Bedarf können zusätzliche Themen aufgenommen werden, die sich aus unterschiedlichen Situationen unseres Geschäfts und der Dynamik der Umwelt ergeben.

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Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Grundsätze

Wer ein Geschäftspartner von Valora werden will oder bereits Geschäftspartner von Valora ist, muss sicherstellen, dass er die nachfolgend beschriebenen Grundsätze einhält.

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Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Menschenrechte

  1. Achtung der Menschenwürde
    • Legen Sie ein loyales, respektvolles, umsichtiges und ehrliches Verhalten an den Tag.
    • Achten Sie die Würde von Menschen, ihre Freiheit und ihre Privat- sphäre.
    • Erlauben Sie kein verbales, visuelles oder körperliches Verhalten, das den Respekt und die Menschenwürde gefährdet.
    • Machen Sie sich für die Förderung und Erhaltung eines Arbeitsum- felds stark, in dem alle Formen von Belästigung, Gewalt und Mob- bing oder jede andere bedrohliche Handlung gegen die Würde und die Achtung der Menschen verboten sind und geahndet werden.
  2. Keine Diskriminierung

Diskriminieren Sie niemanden, indem Sie eine Unterscheidung, Aus- schliessung, Einschränkung oder Bevorzugung vornehmen, die weder objektiv noch vernünftig oder verhältnismässig ist und die darauf ab- zielt, die Anerkennung und Ausübung der Menschenrechte und Frei- heit aus irgendeinem Grund zu behindern, einzuschränken, zu ver- mindern oder aufzuheben, sei es aufgrund der Herkunft, der Rasse, des Zivilstands, des Alters, der Ansichten, des Geschlechts, der Glaubensbekenntnis, der Volksgruppe, der Vereinigung oder der Zu- gehörigkeit zu einer Gewerkschaft, der ethnischen Zugehörigkeit, der sozialen oder wirtschaftlichen Klasse, einer Schwangerschaft, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Gesundheits- zustands, einer Behinderung oder der Nationalität usw.

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Valora Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

1 Keine Kinderarbeit

Halten Sie das Mindestalter ein, das für die Aufnahme eines Ar- beitsverhältnisses gilt. Dieses muss über dem Alter liegen, ab dem die Schulpflicht nach dem Recht des Arbeitsortes endet. Das Be- schäftigungsalter darf in keinem Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn, es gibt eine von der IAO anerkannte Ausnahme (siehe IAO- Übereinkommen Nr. 138). Diese Ausnahmen sind aber auch nur dann relevant, wenn das lokale Recht sie vorsieht.

Zur Gewährleistung des oben stehenden Grundsatzes müssen bei der Einstellung von Mitarbeitern zuverlässige Mechanismen zur Altersbestimmung zum Einsatz kommen, die jedoch keinesfalls zu einer erniedrigenden oder unwürdigen Behandlung von Mitarbeitern oder Bewerbern führen dürfen.

Für Mitarbeiter unter 18 Jahren sind die schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäss IAO-Übereinkommen Nr. 182 immer verboten. Darunter fallen insbesondere alle Formen der Sklaverei und sklave- reiähnlichen Praktiken, das Heranziehen zu unerlaubten Tätigkeiten sowie alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstän- de, unter denen sie verrichtet werden, voraussichtlich für die Ge- sundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern oder Jugendlichen schädlich ist.

Werden Mitarbeiter unter 18 Jahren beschäftigt, so darf ihre Arbeitszeit nicht ihre Teilnahme an von den zuständigen Stellen anerkannten Berufsbildungsprogrammen beeinträchtigen.

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Valora Holding AG published this content on 19 October 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 October 2023 08:36:06 UTC.