Die Yida China Holdings Limited ist verpflichtet, die Jahresergebnisse des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu einem Zeitpunkt zu veröffentlichen, der nicht später als drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens liegt, d.h. am oder vor dem 31. März 2024. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2023 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Abschlussprüfer des Unternehmens abgestimmt wurde. Die Ernennung des neuen Wirtschaftsprüfers des Unternehmens wurde von den Aktionären des Unternehmens durch einen ordentlichen Beschluss auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens, die am 25. März 2024 einberufen und abgehalten wurde, genehmigt.

Das Unternehmen geht davon aus, dass es nicht in der Lage ist, die notwendigen Verfahren zur Fertigstellung seines geprüften Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr mit dem neuen Abschlussprüfer des Unternehmens bis zum 31. März 2024 abzuschließen. Infolgedessen wird das Unternehmen nicht in der Lage sein, das Jahresergebnis 2023 gemäß den Regeln 13.49(1) und (2) der Börsenzulassungsregeln zu veröffentlichen.